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ORF/URSULA HUMMEL-BERGER

help - das Konsumentenmagazin

1. "Smarte" Weihnachtsgeschenke: Worauf man achten soll
2. Wieder Ärger mit Gutscheinen von Air Berlin
3. "Strafe" für zu hohen Stromverbrauch
4. Neuer Fernseher ohne DVB-T2 - keine Gewährleistung

"Smarte" Weihnachtsgeschenke: Worauf man achten soll

Licht, das sich per Smartphone steuern lässt; eine Kaffeemaschinen, die weiß, wann man seinen Kaffee stark und wann schwach trinkt oder eine sprechende Puppe, die den Kindern Frisurenvorschläge macht und Schleichwerbung für Disney-Filme macht - längst haben die "smarten" Produkte Einzug in den Alltag gehalten. Doch nicht alle Geräte sind als Weihnachtsgeschenk zu empfehlen. Help gibt Tipps, was man beim Kauf bedenken soll, damit aus der Überraschung keine Enttäuschung wird.


Wieder Ärger mit Gutscheinen von Air Berlin

Probleme mit Gutscheinen der Billigfluglinie Air Berlin bleiben ein Dauerbrenner. Einschränkungen bei der Einlösung machten es Kunden schwer, ihre Gutscheine bei Flugbuchungen tatsächlich zu nutzen. Zwei dieser Klauseln brachte der Oberste Gerichtshof zuletzt zu Fall. So ist die Fluglinie seit Februar dazu verpflichtet, Restguthaben von Gutscheinen auszuzahlen und auch mehrere Gutscheine im Rahmen einer Buchung anzunehmen. Was in der Theorie klargestellt wurde, gestaltet sich in der Praxis jedoch weiterhin mühsam und kompliziert, wie der Fall einer Wienerin zeigt.


"Strafe" für zu hohen Stromverbrauch

Eine Wärmepumpe, eine Heizung für den Pool oder ein E-Auto treiben die Stromkosten sehr schnell in die Höhe. Wer zu viel Strom verbraucht, riskiert auch eine Rechnung des Netzbetreibers, der für die erhöhte Nutzung des Stromnetzes zur Kasse bittet. So passiert einem Help-Hörer, der von Wiener Netze eine Rechnung über rund 850 Euro erhält. Er hätte die vereinbarte Jahresgrenze von 9.000 Kilowattstunden (kWh) überschritten. Der Grund ist wohl das teure Hobby des Help-Hörers: exotische Tiere, für die er ein Stück Amazonas im Wohnzimmer nachgebaut hat.


Neuer Fernseher ohne DVB-T2 - keine Gewährleistung

Im vergangenen Oktober hat der ORF das DVB-T Signal endgültig abgeschaltet. Der aktuelle Digital-TV-Standard für die Übertragung von TV-Programmen über Antenne heißt DVB-T2. Fernsehgeräte, die diese Norm nicht unterstützen, bleiben dunkel und müssen mit einem neuen Empfänger nachgerüstet werden. Das kann auch Geräte betreffen, die erst vor kurzem gekauft wurden und bei denen noch Gewährleistungsansprüche bestehen. Ein Help-Hörer hat vor gut einem Jahr ein TV-Gerät der Marke Medion gekauft. Nach der Umstellung ist es nun unbrauchbar.

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  • Matthias Däuble