Journal-Panorama

Sterben in Würde?
15 Jahre aktive Sterbehilfe in den Niederlanden und Belgien
Gestaltung: Bea Sommersguter

Gibt es ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod? In Österreich ist die Antwort eindeutig: während die passive Sterbehilfe - das Einstellen von lebenserhaltenden Maßnahmen - erlaubt ist, ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Nicht so in anderen europäischen Ländern. Die Schweiz etwa ermöglicht den assistierten Suizid. In den Benelux-Ländern ging man noch einen Schritt weiter. Im Jahr 2002 erließen die Niederlande ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe für Todgeweihte, kurz darauf folgte Belgien, 2009 auch Luxemburg. Der Begriff Euthanasie, bei uns wegen der systematischen Tötung von Zigtausenden Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen während der Zeit des Nationalsozialismus tabuisiert, wird in Belgien und Holland ohne Hemmung ausgesprochen. Aber wie hat die Möglichkeit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, die Gesellschaft verändert - 15 Jahre nach der Einführung der Gesetze?

Das angekündigte Journal Panorama " Extremismus - Problem des Randes oder der Mitte?" wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt.

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