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Die Sendung der Konsumentenredaktion

Drohnen: Welcher Multicopter der Richtige ist +++ Was wirklich gegen Gelsen hilft +++ Vergleichsplattformen müssen auf Angebotslücken hinweisen +++ Heiraten im Ausland: Wenn die Ehe erst nach 10 Jahren "legal" ist

Drohnen: Welcher Multicopter der Richtige ist

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ob als Geschenk oder für den Eigenbedarf, die Verkäufe schnellen nach oben. Mittlerweile gibt es die propellerbetriebenen Fluggeräte sogar schon im gut sortierten Supermarkt zu kaufen. Die Preisdifferenzen unter Multicoptern sind erheblich. Von unter einhundert bis zu mehreren tausend Euro ist im Consumerbereich alles vorhanden. Help hat recherchiert, worauf Einsteiger achten sollten.


Was wirklich gegen Gelsen hilft

Sie nerven, stechen und können Krankheiten übertragen. Gelsen können einem den Sommer im Freien so richtig vermiesen. Wo sie können, stechen sie zu. Anti-Gelsen-Sprays sollen den Blutsaugern den Appetit verderben. Die deutsche Stiftung Warentest hat untersucht, welche Sprays die Gelsen wirklich vertreiben - und welche nicht.


Vergleichsplattformen müssen auf Angebotslücken hinweisen

Eine Sucheingabe, ein paar Klicks, und schon hat man das günstigste Angebot - ganz so einfach ist das manchmal doch nicht. Denn manche Vergleichsplattformen bilden nicht den Markt ab, sondern listen nur Unternehmen, die Provisionen zahlen. Die Verbraucherinnen erfahren davon nichts. Das muss sich nun ändern, zumindest in Deutschland, hat der dortige Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Vergleichsplattformen müssen auf Provisionszahlungen und Lücken im Angebot künftig hinweisen. Das Urteil des BGH zeigt auch, dass es mittlerweile für wirklich jede Branche und Dienstleistung Vergleichsplattformen gibt: Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Bestatter; und zwar eine Vergleichsplattform für Bestattungen.


Heiraten im Ausland: Wenn die Ehe erst nach 10 Jahren "legal" ist

Ein Grazer Pärchen hat sich ihren Traum verwirklicht: Heiraten in Las Vegas mit Elvis & Co. Bei ihrer Rückkehr aus den USA wollten sie ihre Ehe in Österreich eintragen lassen: "nicht notwendig" habe es beim Standesamt in Graz geheißen. Da jeder seinen Namen behalten wollte, sei eine Änderung der Dokumente ohnehin nicht notwendig - dachten sie. Erst 10 Jahre später erfuhren sie, dass sie in Österreich nach wie vor als "ledig" geführt wurden. Hinzu kam: Die unangemeldete Beibehaltung des Mädchennamens der Frau war nach damaligem Recht illegal.

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  • Matthias Däuble