Renovierungsarbeiten am Leopoldinischen Trakt in der Hofburg

PICTUREDESK.COM/KURT MOLZER

Betrifft: Geschichte

Für die Nachwelt erhalten

Denkmalschutz in Österreich
Mit: Manfred Matzka, Jurist und Leiter der Arbeitsgruppe Recht und Kulturelles Erbe von ICOMOS Österreich

Der Wiener Stephansdom, der Salzburger Florianibrunnen oder auch eine Hebeldraisine der k. k. Staatsbahnen sind historische Zeugnisse von geschichtlicher, künstlerischer oder anderweitig kultureller Bedeutung. So lautet die Definition für jene Hinterlassenschaften, die unter dem Denkmalschutzgesetz bewahrt werden. Der Schutzstatus umfasst Rechte, Pflichten und Verbote, die die Zerstörung, Veränderung, Veräußerung oder im Falle von beweglichen Denkmälern wie Archivalien oder Sammlungen auch die Ausfuhr ins Ausland betreffen. Die unter Schutz stehenden Güter selbst werden vom Bundesdenkmalamt auf einer sogenannten Denkmalliste erfasst. Der Vorläufer des Bundesdenkmalamtes, die k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, wird Mitte des 19. Jahrhunderts durch ein Dekret von Kaiser Franz Josef I. etabliert. Die ursprüngliche Version des Bundesgesetzes ist vor mehr als 100 Jahren, im Jahr 1923, entstanden. Seitdem haben mehrere Novellierungen den Denkmalschutz in Österreich geformt und auch aktuell sorgt eine geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes für Debatten.

Aus diesem Anlass widmet sich diese Betrifft: Geschichte-Reihe der Entstehung des Denkmalschutzes in Österreich und wirft einen kritischen Blick auf aktuelle wie zukünftige Herausforderungen, die mit diesem Schutzauftrag einhergehen.

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  • Barbara Volfing