Moment - Leben heute

Arbeit gegen Taschengeld - Behinderte Menschen in Werkstätten. Gestaltung: Peter Rudlof. Moderation und Redaktion: Andrea Hauer und Matthias Däuble *Randnotizen (Kristin Gruber)

Für Menschen mit Behinderung, die in sogenannten Behindertenwerkstätten arbeiten, ist es normal, nach einem vollen Arbeitsmonat an der Werkbank kein Gehalt, sondern nur ein monatliches Taschengeld von 20 bis 50 Euro zu erhalten. Denn offiziell stehen sie nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem Betreuungs-und Förderverhältnis, das die öffentliche Hand bezahlt.

Eine Situation, die nicht der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung entspricht. Österreichweit sind rund 19 000 Menschen davon betroffen. So auch die Mitglieder eines kleinen Teams von behinderten Menschen der Lebenshilfe, die in Graz 25 000 Bücher des Landesarchivs Steiermark für die weitere Restaurierung gesäubert haben. Zwölf Jahre lang hat diese Arbeit gedauert.

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