Dimensionen - die Welt der Wissenschaft

"... ohne die Absicht, ein gemeinsames Familienleben führen zu wollen" - "Scheinehen" in Vergangenheit und Gegenwart
Eine Sendung von Gabriele Anderl

Vor allem im Kontext von Flucht und Migration stellten und stellen so genannte "Scheinehen", auch Schutz-, Zweck-, Pro-forma-, oder Papierehen genannt, eine Möglichkeit zur Sicherung eines Aufenthaltstitels dar. Bereits Rosa Luxemburg ging 1898 eine solche Ehe ein, um deutsche Staatsbürgerin zu werden und damit der Ausweisung ins Zarenreich zu entgehen. In der NS-Zeit konnten "rassisch" oder politisch Verfolgte, meist Frauen, ihr Leben durch die Heirat mit Staatsbürgern verschiedener Zufluchtsländer retten, obwohl sie sich dadurch nicht selten in prekäre Abhängigkeitsverhältnisse begaben.

Auch zu DDR-Zeiten waren "Eheschließungen mit anschließendem Wohnortwechsel in die BRD", wie sie offiziell genannt wurden, an der Tagesordnung. Heute werden "Scheinehen" eingegangen, um Menschen vor der Abschiebung zu schützen. Vor allem binationale Ehen mit Partnerinnen oder Partnern aus Nicht-EU-Ländern sind dadurch unter Generalverdacht geraten, und seit "Aufenthaltsehen" durch das Fremdenpolizeigesetz von 2005 unter Strafe gestellt sind, dürfen die Behörden überprüfen, ob eine Ehe tatsächlich besteht und vollzogen wird.

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Literatur:

Irene Messinger, Schein oder Nicht-Schein. Konstruktion und Kriminalisierung von "Scheinehen" in Geschichte und Gegenwart, Mandelbaum Verlag, Wien 2012.

Antje Dertinger: Schenk mir Deinen Namen. Scheinehen zwischen Menschlichkeit und Kriminalität, Dietz Verlag, Bonn 1999.

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