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Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Grundrechtscharta
Gestaltung: Julia Gindl
Moderation und Redaktion: Wolfgang Ritschl

Der Terror war ein gutes Argument, 2006 beschloss die EU eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Umzusetzen sei diese durch die einzelnen Mitgliedsstaaten. Österreich führte die Vorratsdatenspeicherung mit dem 1. April 2012 ein. Seither speichern hierzulande Telefon- und Internetprovider für sechs Monate die Kommunikationsdaten aller Bürger und Bürgerinnen verdachtsunabhängig, eben auf Vorrat. In Deutschland erklärte 2010 der Bundesverfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. In Österreich brachte der Verein AK Vorrat schließlich eine Klage mit 11.000 Unterstützern beim österreichischen Verfassungsgerichtshof ein, dieser wiederum ersuchte den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung. Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht der EU-Grundrechtecharta, so urteilte heute der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs.

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