help - das Konsumentenmagazin

1. Kostenpflichtige Telering-Serviceline unzulässig? Verbandsklage geplant
2. Handy-Tariferhöhungen oft zu spät entdeckt
3. Unseriöse Gewinnzusagen: Gericht spricht Klägerin 35.000 Euro zu
4. Couchsurfing, Airbnb, Wimdu & Co: Glückliche Kunden, grantige Hoteliers
5. Bank hält sich nicht an eigene AGB

Kostenpflichtige Telering-Serviceline unzulässig? Verbandsklage geplant

1,09 Euro pro Minute zahlt man als Telering-Kunde derzeit, wenn man bei seinem Netzbetreiber anruft, um mit einem Mitarbeiter Details zur eigenen Rechnung zu besprechen. Dass das persönliche Gespräch etwas kostet, merkt man nicht sofort, denn auf der Telering-homepage ist die Nummer einer kostenlosen Self Serviceline angegeben. Dort meldet sich eine Stimme vom Tonband, die häufig gestellte Fragen beantwortet. Sobald man die Option wählt, mit einem Mitarbeiter verbunden werden zu wollen, bekommt man die Information, dass das Gespräch ab nun 1,09 Euro pro Minute kostet. "Eine Umgehung der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie, die seit Mitte Juni gilt", heißt es beim Verein für Konsumenteninformation, der eine Verbandsklage plant.


Handy-Tariferhöhungen oft zu spät entdeckt

Immer wieder wenden sich Konsumenten an help, die von einer Erhöhung ihres Handytarifs überrascht wurden. Plötzlich wird aus dem Brutto-Tarif ein Netto-Tarif und somit die Grundgebühr um 20 Prozent teurer. Nur wer monatlich seine Rechnung genau durchgeht, bemerkt rechtzeitig, dass derartige Tariferhöhungen geplant sind. Mobilfunkanbieter sind nämlich sehr wohl gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden zeitgerecht über eine Tariferhöhung zu informieren. Meistens schicken sie die Information mit der Rechnung.


Unseriöse Gewinnzusagen: Gericht spricht Klägerin 35.000 Euro zu

"Herzlichen Glückwunsch! Sie sind bestätigter Bargeldgewinner" - mit solchen und ähnlichen Gewinnzusagen werden Konsumenten immer wieder verlockt, teure Mehrwertnummern anzurufen oder an unseriösen Verkaufsveranstaltungen teilzunehmen. Der versprochene Geldregen bleibt am Ende aber immer aus. Eine Konsumentin wollte sich das nicht gefallen lassen, klagte - und bekam nun Recht. Das Unternehmen soll ihr über 35.000 Euro auszahlen, was aufgrund des Firmensitzes im Ausland aber schwierig werden könnte. Was bedeutet das Urteil nun genau - auch für andere Adressaten von solchen Gewinnversprechen?


Couchsurfing, Airbnb, Wimdu & Co: Glückliche Kunden, grantige Hoteliers

Reisende weichen immer häufiger auf Privatunterkünfte aus. Die Bandbreite an Unterkunftsmöglichkeiten reicht dabei vom kostenlosen Schlafplatz auf dem Sofa einer Privatperson, dem so genannten Couchsurfing, bis hin zu bezahlten Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb, Wimdu, 9Flats oder Glover angeboten werden. Der Verein für Konsumenteninformation hat für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Konsument" die beliebtesten Hotel Alternativen untersucht. Das Resultat: die Verbraucher sind glücklich, trotz gewerberechtlicher Grauzonen und grantiger Hoteliers.


Bank hält sich nicht an eigene AGB

Ein Hörer nutzt seit fast 40 Jahren die Möglichkeit, seine Zahlungsaufträge in speziellen Kuverts portofrei an seine Bank zu schicken. Jetzt gibt es diese Kuverts nicht mehr, was für den Hörer mit Kosten und Mühen verbunden ist. Die Bank hat den Hörer lakonisch über die Einstellung dieser vertraglich zugesicherten Leistung informiert. Gerade Banken sind sehr penibel, wenn es um Vertragsverletzungen durch ihre Kunden geht. Umgekehrt scheint man es hingegen nicht so genau zu nehmen.

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