Salzburger Nachtstudio

Von Nürnberg bis Den Haag. 70 Jahre Internationale Gerichtsbarkeit.
Gestaltung: Martin Haidinger

1946 gilt in der Rechtsgeschichte als ein Jahr des Durchbruchs wichtiger völkerrechtlicher Prinzipien und Institutionen: Der "Ständige internationale Gerichtshof" wurde am 18. April 1946 durch Beschluss der Völkerbundversammlung aufgelöst, und seine Nachfolgeeinrichtung nahm als "Internationaler Gerichtshof" in Den Haag seine Arbeit auf. Sie sollte weniger glücklos agieren als die Vorgängerinstitution. Zu diesem Zeitpunkt war noch der erste und bedeutendste ("Hauptkriegsverbrecherprozess") von insgesamt 13 Nürnberger Prozessen gegen Exponenten des Dritten Reiches im Gange. Dabei wurden erstmals Vertreter eines zum Zeitpunkt ihrer Taten souveränen Staates für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen.

Als "Nürnberger Prinzipien" gingen die von den vier Alliierten vereinbarten und vom Gericht angewendeten Grundsätze in das Völkerrecht ein. Sie benannten die Delikte "Kriegsverbrechen" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" neu, und stellten das Völker- über das geltende nationale Recht. Außerdem regelten sie die Verantwortlichkeit sowohl von Politikern für Verbrechen vor dem Völkerrecht, als auch von Befehlsempfängern, sofern diese auch anders hätten handeln können. Sie legten aber auch fest, dass selbst solch schwerwiegender Delikte Beschuldigte das Recht auf einen fairen Prozess haben. Im selben Jahr wurde im "Londoner Statut" ein neuer Tatbestand eingeführt, das "Verbrechen gegen den Frieden."

Diese Maßnahmen, Beschlüsse und Instanzen setzten die internationale Gerichtsbarkeit auf neue Schienen. Seither wurden und werden in Den Haag auch von anderen juristischen Einrichtungen wie dem "Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien" (umgangssprachlich "UN-Kriegsverbrechertribunal" genannt), oder dem 1998 geschaffenen "Internationalen Strafgerichtshof" eine Unzahl von Fällen behandelt, die spannende Facetten der Zeitgeschichte widerspiegeln, und die Weltgemeinschaft vor ständig neue Probleme juristischer Beurteilung, aber auch menschenrechtlicher Moral stellen.

Martin Haidinger geht mit Zeithistoriker/innen, Jurist/innen und Menschenrechtsexpert/innen den Fragen und Perspektiven internationaler Gerichtsbarkeit nach - von 1946 bis 2016, von Nürnberg bis Den Haag.

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