Von Tag zu Tag

Das Recht, Fehler zu machen. Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung. Gast: Christian Aigner, Sozialarbeiter. Moderation: Natasa Konopitzky. Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79

Rund 60.000 Menschen in Österreich haben einen Sachwalter, doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Ein Angehöriger, ein Rechtsanwalt oder ein Sozialarbeiter wird vom Gericht als gesetzlicher Vertreter bestimmt und erledigt zum Beispiel die finanziellen Angelegenheiten und die Behördenkontakte für einen Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung. Bei der Volksanwaltschaft häufen sich die Beschwerden: Sachwalter überschreiten ihre Kompetenzen, sind für Klienten schwer zu erreichen oder zahlen ihnen zu wenig "Taschengeld" aus.

Im Moment befindet sich ein neuer Gesetzesentwurf in der Begutachtungsphase: Im neuen Erwachsenenschutzgesetz heißt es nicht mehr Sachwalterschaft, sondern Erwachsenenvertretung. Das Gesetz soll ab 2018 Menschen mit Beeinträchtigungen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen und eine quasi Entmündigung durch eine Kultur der Unterstützung ersetzen. "Wir möchten auch das Recht haben, Fehler zu machen", fordern betroffene Menschen. Wer einen Erwachsenenvertreter zur Seite gestellt bekommt, verliert nicht mehr automatisch seine Geschäftsfähigkeit, sondern wird nur in bestimmten, klar definierten Fällen vertreten. Zum Beispiel kann es sein, dass jemand gut mit seinem Geld umgehen kann, aber Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, wie etwa der Mindestsicherung oder der Befreiung von der Rezeptgebühr braucht.

Zu Gast bei Natasa Konopitzky ist Christian Aigner, diplomierter Sozialarbeiter, der als Patientenanwalt in der Psychiatrie und als Sachwalter gearbeitet hat und jetzt Fachbereichsleiter für den Bereich Sachwalterschaft beim VertretungsNetz ist. Der Verein VertretungsNetz ist eine soziale Einrichtung, die Sachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter zur Verfügung stellt.

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