Christbäume

ORF/JOSEPH SCHIMMER

help - das Konsumentenmagazin

1. Tipps für den Christbaumkauf
2. Neues Handy defekt: Mobilfunker "3" verschweigt Recht auf Austausch
3. Parkplatz: Supermarkt klagt "Alibikunden"
4. Binäre Optionen: Als Finanzprodukt getarntes Glücksspiel

Tipps für den Christbaumkauf

Alle Jahre wieder beginnt die Suche nach dem perfekten Weihnachtsbaum. Der Verkauf ab Hof geht gerade los, in den Städten ist es erst rund um den 3. Advent soweit. Die Preise sind gleich geblieben und auch die Vorlieben: Am häufigsten wird die Nordmann-Tanne aus heimischer Produktion gekauft. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Biobäumen und "lebenden Christbäumen" im Topf. Help gibt Tipps, wie man den passenden Baum findet und bis zum Fest richtig lagert.


Neues Handy defekt: Mobilfunker "3" verschweigt Recht auf Austausch

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein neu gekauftes Handy auch funktioniert. Anders im Fall eines Wieners. Als er sein mit Bonuspunkten erworbenes und noch originalverpacktes Handy zuhause öffnet und einschalten will, bleibt das Display schwarz. Ein Austausch wird ihm im Handyshop des Mobilfunkers "3" verweigert, stattdessen soll eine technische Prüfung samt anschließender Reparatur erfolgen. Diese soll der Kunden allerdings selbst bezahlen. So kommt es, dass das brandneue Gratishandy, das nie funktioniert hat, plötzlich 168 Euro kosten soll.


Parkplatz: Supermarkt klagt "Alibikunden"

Parkplätze sind in der Stadt Mangelware. Viele nutzen daher die Parkflächen der Supermärkte, um ihr Auto kostenfrei abzustellen. Schnell eine Flasche Wasser gekauft und dafür eine Stunde lang kostenlos parken, das ist doch erlaubt, oder etwa nicht? Über diese Praxis ärgert sich ein Supermarktpächter in Salzburg. Seine wenigen Parkplätze wären regelmäßig blockiert von "Alibikunden", wie er das nennt. Jeder, der länger als die erlaubte Stunde parkt, wird nun von seinem Anwalt abgemahnt oder in letzter Konsequenz wegen Besitzstörung geklagt, darunter auch die Help-Hörerin Evelyn S. Sie zahlte zähneknirschend die Mahngebühr in der Höhe von rund 320 Euro, um eine Klage abzuwenden. Aber sie bestritt den Vorwurf, eine Alibikundin zu sein und konnte ihren Einkauf mit Hilfe ihrer Bankomatzahlung beweisen. Der Pächter zahlte ihr schließlich das Geld für die Abmahnung zurück. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer über Besitzstörungsklagen gegen Kunden und warum auch schikanöse Besitzstörungsklagen bei Gericht erfolgreich sind.


Binäre Optionen: Als Finanzprodukt getarntes Glücksspiel

Binäre Optionen: Der Begriff soll wohl nahelegen, dass es hier um ein Finanzprodukt geht, welches an der Börse gehandelt wird. In Wirklichkeit steckt hinter binären Optionen ein simples Glücksspielsystem. Ein Börsenwettspiel. Man setzt auf steigende oder fallende Kurse. Wenn man verliert, ist der ganze Einsatz futsch. Ein Wettspiel, bei dem letzten Endes immer nur einer gewinnt - der Wettanbieter. Dank prominenter Werbeträger werden Binäre Optionen offenbar trotzdem immer beliebter. Die Branche boomt, trotz aller Warnungen.

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  • Matthias Däuble