help - das Konsumentenmagazin

1. Wie man Geschenkeflops wieder los wird
2. Was tun, wenn Händler Gewährleistung verweigern
3. Feuerwerke: Mehr Effekte, weniger Lärm
4. Teurer Spaß: Telefonieren auf hoher See

Wie man Geschenkeflops wieder los wird

Wenn alle Geschenke ausgepackt sind, geht der Ansturm auf die Geschäfte erst richtig los. Denn auch das Christkind greift manchmal daneben: Ob hässlicher Pullover, das falsche Computerspiel oder ein Küchengerät, das man ohnehin nie nutzen wird - auch heuer versuchen viele Beschenkte ihr Glück beim Umtausch ungeliebter Weihnachtspräsente. Help informiert, welche Rechte und Möglichkeiten Konsumenten haben.


Was tun, wenn Händler Gewährleistung verweigern

Wenn gekaufte Waren innerhalb von zwei Jahren kaputt gehen, haben Kunden Anspruch auf Gewährleistung. Der Händler muss das Produkt reparieren, oder gegen ein neues austauschen. Anderenfalls heißt es: Geld zurück. Speziell bei Elektrogeräten haben Konsumenten aber häufig Probleme ihren Gewährleitungsanspruch tatsächlich geltend zu machen. Elektrohändler und Mobilfunkunternehmen verweisen gerne auf die Herstellergarantie und lassen das Gerät zur Reparatur einschicken. Hat man die Garantie einmal in Anspruch genommen, erlischt in der Regel der Gewährleistungsanspruch. Für Konsumenten ist es besonders wichtig, den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie genau zu kennen.


Feuerwerke: Mehr Effekte, weniger Lärm

Zu Silvester werden in Österreich wieder Feuerwerke um mehr als zehn Millionen Euro gezündet. Der Trend geht zu Feuerwerksbatterien, bei denen sich minutenlang ein Effekt an den anderen reiht. Laute Knallkörper sind weniger gefragt, was auch an den zunehmend strengeren Vorschriften liegt. Letzte Übergangsregelungen für die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern laufen 2017 aus.


Teurer Spaß: Telefonieren auf hoher See

Im Winter haben nicht nur Skiurlaube Hochsaison, auch Reisen mit Kreuzfahrtschiffen werden in der kalten Jahreszeit gerne gebucht. An Bord sollte man aber eines unbedingt beachten: Wer hier das Mobiltelefon einschaltet, der landet schnell einmal im Netz des Kreuzfahrtschiffes. Da auf hoher See die EU-Roamingregelung nicht gilt, können horrende Kosten anfallen, wenn man zuhause anruft oder kurz im Netz surft. Help berichtet, wie teuer ein solches Telefonat werden kann und was man beachten muss, um sich vor diesen Gebühren zu schützen.

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  • Matthias Däuble