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ORF/URSULA HUMMEL-BERGERR

Dimensionen

Dimensionen - die Welt der Wissenschaft

Paragraf 188.
Blasphemie als Straftat.
Gestaltung: Irene Suchy

Der § 188 des österreichischen Strafgesetzbuches stellt Blasphemie noch immer unter Strafe. Wer religiöse Lehren herabwürdigt, hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen zu rechnen. Dabei muss er nicht tatsächlich ein Ärgernis erregen; es genügt die bloße Eignung dazu.

Schutzobjekte dieses Paragrafen sind "nicht Gott, die Heiligen oder die Religion als solche, vielmehr ausschließlich der religiöse Friede", erklärte das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung des Jahres 1995. Die UN hingegen halten Blasphemie-Gesetze für inkompatibel mit Menschenrechtsstandards. Ein besonderes Problem stellt sich in der Kunst: Soll ihre absolute Freiheit gelten oder beispielsweise Satiriker/innen, Parodist/innen und Karikaturist/innen Grenzen gesetzt werden?

Service

Buchtipps:

Erhard Schüttpelz und Martin Zollinger (Hg.): Begeisterung und Blasphemie. In: ZfK - Zeitschrift für Kulturwissenschaften (2). Bielefeld: transcript Verlag, 2015.
Thomas Laubach (Hg.): Kann man Gott beleidigen? Zur aktuellen Blasphemie-Debatte. Freiburg, Basel, Wien: Verlag Herder, 2013.

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