Moment - Leben heute
§ 21. Strafgesetzbuch. Vom Leben als geistig abnormer Rechtsbrecher.
Gestaltung: Jonathan Scheucher
Moderation und Redaktion: Marie-Claire Messinger
28. März 2017, 14:40
Wer unter dem Einfluss einer "geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad" eine Tat begeht, auf die eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr steht, für den tritt Paragraph 21, Abschnitt 2 des österreichischen Strafgesetzbuches in Kraft: Die Unterbringung in einer "Justizanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher". Experten sprechen von der härtest möglichen Sanktion, die das Strafrecht kennt, vor allem deshalb, da man als Betroffener nicht weiß, wann man wieder freikommt. Eine Therapie soll gewährleisten, dass die Täter in Zukunft keine strafbare Handlung mehr begehen. Nach Absitzen der Strafe, entscheidet alljährlich ein Gutachter darüber, ob eine Freilassung möglich ist. Nur wenige, deren Strafmaß etwa 7 Jahre ist, kommen nach 7 Jahren wieder frei. Viele schaffen es erst nach 30 Jahren, manche ein Leben lang nicht.