Treuhandgesellschaften und Briefkastenfirmen

Steueroasen für geheime Geldflüsse

Das Auftauchen von angeblichen Geheimkonten Jörg Haiders rückt Steueroasen wieder in das öffentliche Blickfeld. Traditionell dienen Steueroasen dazu, Geldflüsse und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Auch Liechtenstein gilt als solche Steueroase.

Mittagsjournal, 02.08.2010

Spuren verwischen

So genannte Steueroasen ziehen vor allem Steuerunehrliche an. Deren Ziel ist es in der Regel, Spuren, vor allem für Finanz- und Steuerbehörden, zu verwischen. So genannte Steueroasen bieten dafür ideale Voraussetzungen.

In der Regel sind die Steuersätze sehr niedrig, oftmals muss als Anreiz auch gar keine Steuern bezahlt werden. So sind Unternehmen wie Holding-Gesellschaften oder Stiftungen in Liechtenstein von der Vermögens-, Ertrags- und Erwerbssteuer befreit. Bezahlt werden muss nur eine jährliche Kapitalsteuer, die bei Vermögen über 10 Millionen Franken nur mehr 0,05 Prozent beträgt.

Nicht nur, dass das Geld so kaum durch Steuern verringert wird, bleiben auch die Eigentümer weitgehen im Verborgenen. Das ermöglicht ein strenges Bankgeheimnis.

Treuhandgesellschaften und Briefkastenfirmen

Um die Spuren der Geldflüsse und Eigentumsverhältnisse noch mehr zu verschleiern, werden dazu spezielle Rechtskonstruktionen ausgenützt. Das funktioniert nach dem Schachtelprinzip. Vereinfacht bildlich ausgedrückt wird ein Zettel mit dem Namen und der Höhe des Vermögens in eine Schachtel gelegt, und diese wiederum in eine größere Schachtel und diese wieder in eine noch größere Schachtel. Von außen betrachtet, ist dann nicht mehr erkennbar, wer wie viel Geld besitzt. Die Rechtskonstruktionen, die dazu verwendet werden, sind unter anderem Treuhandgesellschaften und Briefkastenfirmen.

Keine Eigentümernamen

In Liechtenstein gibt es geschätzte 80.000 Briefkastenfirmen. Das sind Firmen, die nur einen Sitz haben, aber kein Geschäft betreiben. Über solche Firmen werden lediglich Gewinne ausgewiesen, Geld, das oftmals aus dubiosen Geschäften stammt.

Werden solche Firmen an eine Stiftung übertragen, ist etwa für Finanzbehörden nur noch der Name der Stiftung, aber nicht mehr die wahren Eigentümer erkennbar. Werden solche Stiftungen dann noch von einem Treuhänder verwaltet, wird es noch undurchschaubarer. Der Treuhänder ist formal der Besitzer des Bankkontos, das heißt, es läuft auf seinen Namen und er kann alle Transaktionen durchführen. Dazu gibt es einen oder mehrere Zeichnungsberechtigte, die das entsprechende Bankkonto ebenfalls mitbenützen können.

Nur der Treuhänder bekannt

Der Treuhänder schließt mit den wahren Eigentümern des Geldes jedoch Verträge, in denen etwa festgelegt wird, was der Treuhänder tatsächlich alles darf. Entdecken Finanz- oder- Steuerbehörden so ein Konto, das von einem Treuhänder geführt wird, haben sie es schwer. Bekannt ist dann der Treuhänder, aber nicht, für wen er agiert. Agiert er für eine Stiftung, ist es noch schwieriger, Steuersünder zu finden, weil formal auch der Bank nur der Name der Stiftung bekannt sein muss, nicht aber die Namen der Menschen, die dahinter stehen.