Auslegungsprobleme durch schlechtes Gesetz

Experte: Fekter soll Weisung erteilen

Im Fall der Familie Komani zeigen sich wieder die Tücken des Fremdenrechts, konkret in der Frage, wer über ein humanitäres Bleiberecht entscheidet. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer gibt einer "schlechten Legistik" schuld, an der immer wieder "herumgepfuscht" worden sei. Seiner Ansicht nach sollte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) per Weisung für Klarheit sorgen.

MIttagsjournal, 22.10.2010

Gesetz ist schuld

Die Schwächen eines Gesetzes zeigen sich wie so oft am Einzelfall. Bei der Familie Komani scheint sich von Behördenseite derzeit niemand so wirklich zuständig zu fühlen, über ein humanitäres Bleiberecht für die Familie zu entscheiden. Aus der Sicht des Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer liegt die Ursache für das derzeitige Behörden-Wirrwarr zum einem im Gesetz selbst, das äußerst kompliziert und in weiten Teilen kaum verständlich geregelt sei. Das Gesetz sei so schlecht formuliert, "dass man nicht ausschließen kann es so zu sehen, wie es Innenministerin Fekter tut", so Mayer. "Nur, ich glaube, so hat es bis jetzt niemand gesehen."

Auslegungsproblem durch schlechtes Gesetz

Von Rechtssicherheit für die Betroffenen kann also nicht die Rede sein. Mayer hat den Eindruck, "dass das die gängige Praxis ist und jetzt nur an einem Beispiel sichtbar geworden ist, dass diese Praxis gelegentlich zu ganz unbefriedigenden Ergebnissen führt." Ein Umstand der sich aus Mayers Sicht durch das gesamte Fremdenrecht zieht: "Eine schlechte Legistik hat immer die Folge, dass Auslegungsprobleme auftauchen. Das ganze Fremdenrecht ist derart umfangreich und kompliziert, dass man sich wundern darf, wenn es immer wieder Probleme gibt."

"Immer wieder herumgepfuscht"

Deshalb sollte das Fremdenrecht neu geregelt und bereinigt werden, sagt Mayer. "Das ist ein Stückwerk von Anfang an gewesen. "Im Jahr 2009 hat man das Gesetz drei Mal novelliert. Man kann sich vorstellen, was da rauskommt. Da wird immer aus tagesaktuellem Anlass herumgepfuscht und dann passen halt die Regelungen nicht zusammen. Das ist kein Wunder."

Ministerin soll Dienstanweisung erteilen

Um schnell Klarheit über die Zuständigkeiten über die Vergabe des humanitären Aufenthaltsrechtes zu schaffen, sieht der Verfassungsrechtler Handlungsbedarf bei Innenministerin Maria Fekter. "Die Ministerin könnte eine Dienstanweisung erteilen an die Sicherheitsdirektionen und ihnen vorgeben, nach welchen Kriterien sie ihre Beurteilungen vorzunehmen haben. Damit könnte eine einheitliche Vorgangsweise sichergestellt werden." Damit könnte man Fehlentscheidung und Unzuständigkeitserklärungen wie im Fall der Familie Komani ausschließen, so der Verfassungsrechtsexperte.

MIttagsjournal, 22.10.2010

Zwillingsmutter stellt Asylantrag

Die Komani-Zwillinge und ihr Vater sind zurück in Österreich. Ihre Unterstützer haben am Vormittag eine Pressekonferez gegeben. Sie setzen nun alle Hoffnung in einen Asylantrag für die Mutter der Zwillinge. Scharfe Kritik gab es an der bisherigen Haltung der österreichischen Politiker bis hin zum Bundespräsidenten.