Opposition kann Beschluss nur verzögern

Budget tritt auf jeden Fall in Kraft

In dieser Woche beginnen im Parlament die Ausschussberatungen zum Budget. Die Budgetrede von Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) hat ja zuletzt für heftige Kritik der Oppositionsparteien gesorgt. Im parlamentarischen Ablauf kann die Opposition den Budgetfahrplan zwar verzögern, aber letztlich nicht aufhalten.

Morgenjournal, 06.12.2010

Opposition kann Debatte nur verlängern

Nach der ersten Lesung letzte Woche wurden das Budget und das Begleitgesetz dem Budgetausschuss zugewiesen. Der wird sich in insgesamt fünf oder sechs Sitzungen damit befassen. In diesen Ausschusssitzungen, sagt Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen, hat die Opposition einige Möglichkeiten, den Ablauf zu beeinflussen: "Sie kann die Debatte verlängern. Das ist schon öfters vorgekommen. Irgendwann ist die Debatte aber immer abgeschlossen worden. Manchmal erst um drei oder vier in der Früh. Die zweite Möglichkeit ist, dass Abänderungsanträge gestellt werden, die die Abstimmungen verlängern."

Allerdings können die Regierungsparteien die Ausschüsse befristen und so sicherstellen, dass sie vor der die zweite und dritte Lesung und dem Beschluss im Plenum zu Ende sein müssen. Notfalls auch ohne den üblichen Ausschussbericht.

Auch Plenarsitzung kann verzögert werden

Diese Plenarsitzung ist dann für den 21. und 22.Dezember angesetzt. Die Opposition könnte hier ebenfalls das Verfahren verlängern, erklärt Zögernitz: über die sogenannte Tagesblockzeit, mit der sich die insgesamt Redezeit für alle Redner festsetzen lässt: "Für die Tagesblockzeit brauche ich eine Zweidrittelmehrheit. Da muss mindestens eine Oppositionspartei zustimmen. Beim Budget, sollte es nicht fertig werden, tritt automatisch eine Budgetprovisorium in Kraft."

Beschluss im Bundesrat

Möglich ist auch, dass bis zum 23.Dezember - durchverhandelt wird, dann würde sich parallel dazu und am selben Tag der Bundesrate mit dem Budgetbegleitgesetz befassen: "Im Bundesrat
Könnte das Gesetz ebenfalls durch längeres Reden oder durch die Einbringung mehrerer dringlicher Anfragen das Gesetz verzögert werden. Verhindert kann es aber auch nicht werden."Wenn der Bundesrat keinen Einspruch gegen das Budget erhebt, ist das Verfahren durch die Unterschrift des Bundespräsidenten, die Gegenzeichnung des Bundeskanzlers und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen.

Ab 1. Jänner in Kraft

Fazit des Parlamentarismus-Experten: Die Opposition kann den Regierungsparteien den Budgetbeschluss noch recht unangenehm machen, verhindern kann sie das Inkrafttreten mit 1.Jänner letztlich nicht.