Handlungsbedarf am Tag der Pressefreiheit

Redaktionsgeheimnis stärker schützen

In Österreich ist der Internationale Tag der Pressefreiheit Anlass, um über offene Fragen beim Schutz des Redaktionsgeheimnisses zu diskutieren. Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofes vom Dezember 2010 stärkt zwar das Redaktionsgeheimnis, doch eine bessere rechtliche Absicherung wird weiterhin eingemahnt, und das zu Recht, sagen Experten.

Mittagsjournal, 03.05.2011

Hypo-Einvernahmen nicht gedeckt

Die Medienfreiheit wurde 2010 hart auf die Probe gestellt. Österreichische Journalisten hatten im Fall Hypo-Alpe-Adria recherchiert und waren deswegen als Beschuldigte ins Visier der deutschen Justiz geraten - weil sie Dokumente veröffentlicht hatten. In Österreich ist das rechtlich gedeckt, dennoch wurden die Journalisten von der österreichischen Justiz einvernommen, im Rechtshilfeverfahren, aber ohne gesetzliche Grundlage. Das ist bis heute ein offener Punkt, wie der Kommunikations-Wissenschafter Fritz Hausjell kritisiert, dass erst nach Protesten der Journalistengewerkschaft geklärt werden konnte, dass hier österreichisches Recht gelte. Offenbar gebe es im Bereich der Justiz hier noch Klärungsbedarf.

Keine Herausgabe von ORF-Material

Ein weiterer spektakulärer Fall in puncto Medienfreiheit war der Konflikt zwischen ORF und Justiz um die Herausgabe von Bildmaterial. Es ging um eine Reportage über junge Skinheads, gegen die wegen NS-Wiederbetätigung ermittelt wurde. Dem Beitragsgestalter wurde Anstiftung vorgeworfen, er war Mitbeschuldigter - auch hier also dieser Kunstgriff gegen den Journalisten, um das Redaktionsgeheimnis zu umgehen.

Doch der Oberste Gerichtshof spielte nicht mit und stellte fest, dass das Redaktionsgeheimnis absolut sei. Es schütze alle Mitteilungen an Journalisten, es gebe da keine Abwägungen. Der ORF musste die Bänder nicht herausgeben, ein voller Erfolg also.

Redaktionsgeheimnis in Verfassungsrang

Dennoch dürfe die Politik nach diesem Spruch der Höchstrichter die Hände nicht in den Schoß legen, so der Medienexperte Fritz Hausjell: es bedürfe einer weiteren Sicherung des Redaktionsgeheimnisses als Verfassungsgesetz, obwohl das OGH-Urteil eindeutig sei, aber es gehe um einen symbolischen Wert.

Ein Punkt, den auch Journalistengewerkschaft und Zeitungsherausgeber unterstützen - doch die Politik hat es seit dem OGH-Urteil nicht mehr eilig. Jetzt ist nur noch von Lücken-Schließen die Rede, damit das Redaktionsgeheimnis nicht umgangen werden kann. Auf konkrete Vorschläge von Medienstaatssekretär Ostermayer SPÖ warten wir noch. Und die neue Justizministerin Karl ÖVP muss sich überhaupt erst in die Materie einarbeiten und will dazu noch nichts sagen. Dafür ist vor wenigen Tagen im Parlament die Vorratsdatenspeicherung beschlossen worden, die natürlich auch die Redaktionen umfasst - und den Informanten-Schutz vom OGH bestätigtes höchstes Gut als ad absurdum führt, wie Kritiker befürchten.

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