Polizei-Befugnisse neu geregelt

Einigung auf Anti-Terror-Paket

Das zwischen SPÖ und ÖVP einige Monate lang umstrittene Anti-Terror-Paket ist fertig. Schon in der Vorwoche hatte es ja eine rot-schwarze Einigung auf Änderungen im Strafrecht gegeben, seit heute liegt auch eine gemeinsamer Vorschlag bei den Polizei-Befugnissen vor.

Abendjournal, 21.09.2011

Ermittlungen schon im Vorfeld möglich

Umstritten war lange Zeit die sogenannte "Erweiterte Gefahrenforschung". Soll heißen, Personen können von der Polizei beobachtet werden, die öffentlich für Gewalt eintreten oder die sich Kenntnisse verschaffen, mit denen Terror-Anschläge verübt werden können. Bisher gab es so eine Regelung nur für Gruppen von Menschen, und zwar mindestens drei Personen. Vor so einer erweiterten Gefahrenforschung muss die Polizei aber die Genehmigung des unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten abwarten.

Laut Innenministerium wird auch die Möglichkeit der sogenannten Vorfeld-Analyse geschaffen. Bisher durfte, wenn ein ausländischer Geheimdienst Österreich Informationen über eine Person mit Kontakt zur Terrorszene gab, die österreichischen Behörden diese Informationen weder speichern, noch verarbeiten. Diese Speicherung soll nun zulässig werden.

Mehr Rechte auch für Gerichte

Nicht nur die Polizei im Vorhinein, sondern auch die Gerichte im Nachhinein sollen laut SPÖ und ÖVP in Zukunft mehr gegen Terrorismus tun können: Die sogenannte Verhetzung, also der Aufruf zu Gewalt gegen Personengruppen soll, in mehr Fällen bestraft werden können, Hasspredigten sollen bereits ab einer Zuhörerschaft von 30 Personen strafbar sein, und nicht wie bisher ab 150. Definitiv unter Strafe gestellt werden auch die Anleitung und das Gutheißen von terroristischen Straftaten.

Als weitere Säulen der Terrorismusprävention, die die Regierung nun dem Parlament zum endgültigen Beschluss vorlegen will, nennt das Innenministerium ein Investitionspaket für Polizei und Sondereinheit Cobra in der Höhe von 10 Millionen Euro.

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