Datenschutzkommission: Grunderechte in Gefahr

Sicherheitspolizeigesetz: "Jedermann überwacht"

Die Datenschutzkommission und die österreichischen Rechtsanwälte kritisieren den Entwurf für das neue Sicherheitspolizeigesetz. Die Novelle sieht erweiterte Befugnisse für die Polizeibehörden vor. Die Handyüberwachung soll stark ausgeweitet werden. Gestern endete die Begutachtungsfrist.

Morgenjournal, 22.10.2011

Handyortung ohne richterliche Genehmigung

Schon jetzt darf die Polizei das Handy einer Person orten, sofern eine Gefährdung vorliegt. In Zukunft soll es möglich sein, auch die Handys anderer Personen zu orten und zwar ohne die Genehmigung eines Richters, sagt Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission: "Wenn man das Gesetz hier unverhältnismäßig vollziehen würde, dann könnte man die Daten von ganz anderen Personen orten, die vielleicht gar nichts mit dieser Person zu tun haben. Das sollte man deutlicher einschränken."

Überwachung auf reinen Verdacht hin

Auch die Rechtsanwälte kritisieren, dass der Handyortung Tür und Tor geöffnet wäre: Überwacht werden könne nämlich bereits dann, wenn man eine gewisse Gefährdung im Umfeld annimmt, sagt Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertages: "Auch wenn dies zu Unrecht ist, könnte man jederman und jedermans Begleitung orten und diese Daten unbestimmt wie lange aufheben. Das erscheint uns gänzlich überschießend und ein Grundrecht auf Privatsphäre verletzend."

Fast unbeschränkte Abfragemöglichkeiten

Schwerwiegende Bedenken haben die Rechtsanwälte auch hinsichtlich der geplanten erweiterten Abfragemöglichkeiten aus den Datenbanken der Sicherheitsbehörden: "Denken die an die Datenbanken der Telekommunikationsbehörden. So könnte man meinen Familiennamen eingeben und alle Telekommunikationsvorgänge der letzten sechs Monate rekonstruieren."

Grundrechte und Rechtsstaat in Gefahr

Außerdem könnte man nach Personen mit bestimmter politischer, religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit gezielt suchen, sagt Eva Souhrada. "…gesundheitliche Daten, Daten über die sexuelle Orientierung oder über die politische Meinung einer Person."

Mit dem Grundrecht auf Datenschutz sei dies nicht vereinbar, sagt Souhrada und auch die Rechtsanwälte kritisieren, dass der Rechtsstaat und demokratische Grundprinzipien gravierend gefährdet seien.

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