Generelles Rauchverbot in der Gastronomie

Ultrafeinstaub in Innenräumen

Die Ärztekammer fordert neuerlich ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Die Kammer untermauert die Forderung mit einer Diplomarbeitsstudie, für die die Feinstaub- und Ultrafeinstaub-Belastung in Lokalen gemessen wurde.

Ein Ergebnis: die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereich schützt nicht wirklich.

Gesundheitsrisiko Feinstaub

Feinstaub wird von Straßenverkehr oder Hausbrand verursacht sowie von: Zigaretten. Wenn gleich die Zusammenhänge nicht gänzlich geklärt sind, gilt Feinstaub als Gesundheitsrisiko - vor allem für Herz-Kreislauf und Atemwege.

In 88 Lokalen in Wien wurde für eine Diplomarbeit an der Medizinischen Uni Wien Feinstaub und der noch kleinere Ultrafeinstaub gemessen; ein Viertel der Kaffeehäuser, Restaurants, Bars und Diskotheken waren Nichtraucher-Lokale, ein Viertel Raucher, die Hälfte der Gaststätten mit Rauch- und Nichtraucher-Bereich. Ebendiese Trennung sei nicht effektiv, so Studienautor Armin Schietz.

Das nimmt die Ärztekammer zum Anlass und fordert neuerlich: Das Tabak-Gesetz, wonach in einem Lokal unter Auflagen Rauch- als auch rauchfreie Bereiche möglich sind, müsse durch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ersetzt werden - so Kammerpräsident Walter Dorner.