Paket soll Ende Februar den Ministerrat passieren

Zeit für Sparpläne drängt

Die Zeit für die Spar- und Steuerpläne der Regierung drängt. Denn die Koalition hat sich selbst das Ziel gesetzt, bis Ende Februar das Paket im Ministerrat beschließen zu wollen. Das bedeutet aber, dass die geplanten Spar- und Steuer-Vorhaben Anfang Februar, spätestens aber Mitte Februar vorliegen müssen.

Morgenjournal, 23.01.2012

3 bis 4 Wochen Begutachtungsfrist

Eigentlich hätte die Regierung noch fünf Wochen Zeit, bis zum selbst angepeilten Beschluss des Spar- und Steuerpakets im Ministerrat Ende Februar. Wäre da nicht die sogenannte Begutachtungsfrist, in der Interessensvertretung oder Bundesländer die Vorhaben bewerten und ihre Sicht zu den Gesetzesänderungen deponieren können. Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus: "Die Begutachtungszeit dauert normalerweise drei bis vier Wochen, kann aber auch etwas kürzer sein. Dann werden die Dinge zusammengefasst und dann wird eine Regierungsvorlage gebildet und dem Ministerrat vorgelegt. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgesehen, aber man bräuchte der Praxis entsprechend eine Begutachtungsfrist in der von mir erwähnten Spanne."

Länder etc. sollen Stellung nehmen können

"Das Gesetz müsste einige Wochen vorher in Begutachtung geschickt werden, sodass die einzelnen Länder, Interessensvertretungen usw. Stellung nehmen können," sagt Zögernitz. Je nach Dauer der Begutachtungsfrist müssten die Spar- und Steuerpläne Anfang Februar, spätestens aber Mitte Februar bekannt sein. Ein Ausweg wäre nur, das sogenannte Zwei-Milliarden-Einsparungs-und Steuerpaket mit Initiativantrag direkt ins Parlament zu bringen. Dann wäre zwar noch mehr Zeit, politisch wäre das aber eher fragwürdig. "Also ich würde eher, nachdem es von der Regierung ausgeht, die Regierungsvorlage bevorzugen und weniger einen Initiativantrag. Eine Vorlage, die von der Regierung verantwortet ist, soll auch von ihr initiiert werden."

Sparen und neue oder höhere Steuern

Die Regierung sucht derzeit Einsparungsmöglichkeiten bei den Beamten, in der Verwaltung und bei Förderungen, bei der Gesundheit und den Pensionen. Zudem gibt es die Untergruppe Einnahmen, in der es um neue oder höhere Steuern geht.