ESM und Fiskalpakt im Nationalrat

Mit einem dreitägigen Sitzungsmarathon verabschiedet sich der Nationalrat in die Sommerpause. Am politisch wichtigsten sind wohl die heute anstehenden Abstimmungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und über den Fiskalpakt. Weitere Themen: Die Zentralmatura und das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

Morgenjournal, 4.7.2012

Wolfgang Werth und Monika Feldner Zimmermann mit einem Überblick.

Mehrheit für ESM und Fiskalpakt

Es ist schon Tradition: Unmittelbar vor dem Sommerurlaub beschließt das Nationalratsplenum besonders viele Gesetze. Heute geht es unter heftiger Gegnerschaft von FPÖ und BZÖ um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Eine rot-schwarz-grüne Mehrheit ist gesichert, Österreich zahlt 2,2 Milliarden in bar und gibt darüber hinaus 17,3 Milliarden an Garantien. Ziel dieses ESM ist es, Euro-Krisenstaaten wie Griechenland vor einem Kollaps durch unbezahlbar hohe Anleihezinsen zu schützen oder mittelbar strauchelnde Banken zu stützen.

Ebenfalls beschlossen, und zwar nur mit rot-schwarzer Mehrheit, wird der Fiskalpakt - jene Vereinbarung, die ein Ende der Schuldenpolitik in Europa bringen soll. Ein Land mit zu hohem Budgetdefizit muss letztlich hohe Geldstrafen an den Stabilitätsmechanismus zahlen.

Weiters wird heute Österreichs Okay zur Aufnahme Kroatiens in die Europäische Union im nächsten Jahr beschlossen.

Fremdenbürokratie und Zentralmatura

Morgen Donnerstag wird im Nationalrat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auf den Weg gebracht. Bisher waren österreichweit 194 Behörden mit Fremdenangelegenheiten befasst, schon bald eben nur mehr diese eine. Das Asyl-Bundesamt wird seine Arbeit vermutlich Anfang 2014 aufnehmen.

Ebenfalls morgen wird die Zentralmatura um ein Jahr verschoben: Sie kommt an den Gymnasien erstmals im Schuljahr 2014/15 zur Anwendung, an den Berufsbildenden Höheren Schulen ein Jahr später. Das Zentrale an dieser neuen Matura ist der österreichweit einheitliche schriftliche Maturatermin, mit einheitlichen Aufgabenstellungen.

Regeln für Schönheitsoperationen

Übermorgen Freitag stehen dann Gesundheitsthemen im Mittelpunkt der Nationalratssitzung. Schönheitsoperationen werden reglementiert: Bei Unter-16-jährigen werden sie - außer bei medizinischer Notwendigkeit - generell verboten, zwischen 16 und 18 braucht es die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Eingeschränkt werden auch die Werbemöglichkeiten für Schönheitsoperationen. So ist es beispielsweise nicht mehr erlaubt, mit "Vorher-/Nachher-Bildern" zu Werben.