Regeln für Schönheitsoperationen

Der Nationalrat beschließt heute strengere Regeln für Schönheitsoperationen. Eingriffe für Teenager unter 16 sind künftig verboten, unter 18jährige müssen sich psychologisch beraten lassen, und die Eltern müssen zustimmen. Aber Schönheitsoperationen bei Jugendlichen sind ohnehin offenbar die Ausnahme und nur Einzelfälle.

Morgenjournal, 6.7.2012

Nur Einzelfälle?

Wie viele Menschen sich in Österreich der Schönheit wegen operieren lassen, darüber gibt es keine Statistik. Laut Schätzungen sind es zwischen 30.000 und 80.000. Wie viele Jugendliche es sind, wird auch nicht erfasst. Es seien jedenfalls weit weniger als oft behauptet, nämlich nur Einzelfälle behauptet Thomas Hintringer, Präsident der Gesellschaft für plastische Chirurgie, unter Berufung auf Gespräche mit Kollegen. Er sei dafür, derartige Operationen für Unter-16-Jährige zu verbieten, so Hintringer, und auch die vorgesehene psychologische Beratung für Unter-18-Jährige sei wichtig.

Zu hohe Erwartungen vermeiden

Das Gesetz sieht auch vor, dass der Patient detailliert und schriftlich über den Eingriff aufgeklärt wird. Arzt und Patient müssen das unterschreiben. Bis zum Eingriff gibt es dann eine Wartefrist von vier Wochen. Das soll verhindern, dass Patienten nach einer aus ihrer Sicht misslungenen Operation klagen Um generell zu hohe Erwartungen zu vermeiden, sind künftig auch Vorher-Nachher-Bilder nicht mehr erlaubt. Und operieren dürfen nur mehr Fachärzte für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie.

Registerpflicht vermisst

Was dem Präsidenten der Gesellschaft für plastische Chirurgie im Gesetz fehlt, ist ein verpflichtendes Implantat-Register. Derzeit kann man dieses Register führen, muss es aber nicht.