Zwei Jahre Lagerhaft für Pussy Riot

Die drei russischen Musikerinnen der Punkband Pussy Riot müssen zwei Jahre lang ins Gefängnis. Wegen ihrem Auftritt in der Moskauer Kathedrale, bei dem die Frauen ein Punkgebet gegen Wladimir Putin gesungen hatten, sind sie des Rowdytums aus religiösem Hass für schuldig befunden worden.

Abendjournal, 17.8.2012

Zwei Jahre Lagerhaft

Am Ende der dreistündigen Urteilsverkündung sagt Richterin Marina Syrowa schließlich die entscheidenden Worte. Das Gericht befindet die Angeklagten für schuldig - und zwar wegen Rowdytums aus religiösem Hass, so das Urteil.

Mit ihrem Punkauftritt in der Moskauer Christerlöser Kathedrale im Februar hatten die drei Frauen hätten ein einem Punkgebet die Jungfrau Maria angefleht, Russland von Vladimir Putin zu erlösen. Damit hätten die Musikerinnen gegen gesellschaftliche Normen verstoßen und absichtlich die Gefühle der Gläubigen verletzt, sagt die Richterin. Außerdem hätten sie keinerlei Reue gezeigt.

Damit folgt die Richterin der Anklage der Staatsanwaltschaft in fast allen Punkten. Außer beim Strafausmaß. Denn die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für die Musikerinnen gefordert. Zwei Jahre müssen sie jetzt hinter Gitter. Außerdem würden ihnen die sechs Monate angerechnet, die sie bereits in Untersuchungshaft gesessen sind.

Wütende Proteste

Das Urteil hat am Nachmittag zu wütenden Protesten in ganz Moskau geführt. Drei Demonstranten wurden festgenommen. Kritiker sprechen von einer Schande für Russland: Die Zukunft der russischen Justiz ist in Gefahr. Werden wir jetzt künftig immer diese Prozesse haben, die nicht nur politisch motiviert, sondern offen gesetzwidrig sind? Das ist eine Inquisition!

Die Anwälte der Pussy Riots haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.