Justizexperten verteidigen Karl

Eine Ministerweisung gibt der SPÖ seit Tagen die Möglichkeit, Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) vorzuwerfen, sie habe aus parteipolitischen Motiven die Ermittlungen gegen Werner Faymann in der Inseratenaffäre in die Länge gezogen. Rechtsexperten und ehemalige Spitzenbeamte aus dem Justizministerium verteidigen die Vorgangsweise der Ministerin.

Mittagsjournal, 27.9.2012

Auch Weisungspflicht

Gerhard Litzka, ehemals Leitender Staatsanwalt und nebstbei siebzehn Jahre lang Pressesprecher des Justizministeriums unter fünf Ministern, hat vollstes Verständnis für die Weisung des Ministeriums: "Würde ich als Staatsanwalt im Justizministerium feststellen, dass etwas fehlt oder falsch ist und nichts sagen, begehe ich einen Amtsmissbrauch. Die Ministerin würde auch einen Amtsmissbrauch begehen, wenn sie wüsste, dass sie nichts tut, obwohl sie etwas machen müsste." Es gebe nicht nur ein Weisungsrecht, sondern auch eine Weisungspflicht, so Litzka.

Gesetzlich vorgesehener Ablauf

Dass sich das Ministerium mit der Arbeit der Staatsanwälte in der Causa Faymann befasst, ist keine Willkür, sondern ist so im Staatsanwaltschaftsgesetz vorgesehen, nämlich bei Fällen mit besonderem öffentlichen Interesse und überregionaler Bedeutung. Es sei nicht der jeweilige Minister persönlich, der die Arbeit der Staatsanwälte überprüft, sagt Ex-Justizministeriumsgrande Litzka: "Das geht zum Referenten, der Abteilungsleiter schaut sich's an, der Sektionschef, in diesem Fall Pilnacek, prüft das noch." In großen Dingen, "die die Republik bewegen", gehe das "automatisch" an das Justizministerium.

Unterschiedliche Meinungen möglich

Auch Roland Miklau kennt das Justizministerium in- und auswendig: Bis 2006 hat er dort die Sektion für Strafgesetzgebung geleitet. Miklau findet kein Haar in der aktuellen Weisungssuppe. Dem Vorwurf der SPÖ, da sollten die Faymann-Ermittlungen verzögert werden, begegnet der Sektionschef im "Unruhestand" unaufgeregt. Hier gehe es um die Frage, ob schon genug ermittelt wurde, und da könne man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. "Und das ist auch im Anlassfall geschehen." Die Weisungsangelegenheiten seien ohnehin recht transparent, meint Miklau. Die Weisung sei schriftlich festzuhalten und auch dem Akt anzuschließen.

Keine Fristsetzungen

SP-Klubobmann Josef Cap hat sich vor kurzem öffentlich geärgert, dass die Justizministerin noch nicht sagen könne, wie lange die Ermittlungen gegen Werner Faymann dauern können. Manfred Burgstaller, emeritierter Strafrechtsprofessor, warnt vor allfälligen Fristsetzungen an die Staatsanwälte: Das habe die frühere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner einmal versucht und damit wahre Empörung ausgelöst. Und Strafrechtsprofessor Burgstaller verweist auf Umfragen, wonach der Vertrauen der Bevölkerung in die Strafjustiz vor allem durch den Eindruck leidet, dass Mächte geschont würden. Und er finde es "merkwürdig, dass man jetzt der Justizministerin einen Vorwurf daraus macht, dass sie eben diesem Eindruck entgegenwirken will."