Nach OGH-Urteil: Neuer Anlauf zu Grasser

Eine neue Wende gibt es bei den Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karlheinz Grasser wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Nach der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, will die Korruptionsstaatsanwaltschaft doch noch Hausdurchsuchungs-Unterlagen bekommen, die bei Grassers Steuerberater in Wien beschlagnahmt wurden. Aber ob die Staatsanwaltschaft damit erfolgreich sein wird, ist noch unklar.

Morgenjournal, 20.10.2012

Hausdurchsuchungen nicht rechtswidrig

Karlheinz Grasser droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung, weil er zwei Millionen Euro hinterzogen haben soll. Es geht um mutmaßlich nicht ausreichend versteuerte Meinl-Provisionen. Außerdem ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen möglicher Steuerhinterziehung in Millionenhöhe durch Firmen- und Stiftungskonstruktionen.

Im Mai 2011 durchkämmen deshalb mehr als 60 Steuerfahnder die Privatadressen Grassers und auch Firmen- und Privatadressen seines bei Deloitte beschäftigten Steuerberaters. Es habe Ermittlungsansätze gegeben, dass beim Steuerberater relevante Unterlagen liegen könnten. Doch bis heute hat die Staatsanwaltschaft nichts von den beim Steuerberater beschlagnahmten Unterlagen zu Gesicht bekommen. Denn die Steuerberatungsfirma Deloitte hatte unter Hinweis auf das Berufsgeheimnis der Steuerberater Berufung gegen die Hausdurchsuchung eingelegt. Und das Oberlandesgericht Wien hat daraufhin die Hausdurchsuchungen für rechtswidrig erklärt. Das war aber eine offenbar falsche Entscheidung, hat der oberste Gerichtshof vorgestern entschieden.

Staaatsanwaltschaft sieht Chance

Staatsanwaltschaftssprecher Erich Mayer sieht nun gute Chancen, die Unterlagen doch noch zu bekommen: "Wir haben bereits entsprechende Anträge bei Gericht gestellt, dass diejenigen Unterlagen im Ermittlungsverfahren verwendet werden dürfen, die nicht dem Berufsgeheimnis unterliegen. Wir gehen davon aus, dass aufgrund unserer Rechtsansicht, die vom OGH bestätigt wurde, die Gerichte eine Entscheidung treffen werden, dass die Unterlagen verwendet werden dürfen." Das könnten etwa Rechnungen oder Buchungsunterlagen Grassers sein. Verfügbar sind die beschlagnahmten Unterlagen laut Staatsanwaltschaft noch. Sie liegen beim Landesgericht Wien und sind dem Steuerberater bisher nicht zurück gegeben worden.

Gerichte wieder am Zug

Die Gerichte stehen nun vor einer kniffligen Rechtsfrage. Formal gilt die Hausdurchsuchung nach wie vor als rechtswidrig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts laut OGH zwar falsch aber trotzdem rechtskräftig ist. Dennoch wäre es laut Gerichts-Insidern nach österreichischem Recht denkbar, dass Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, auch wenn sie rechtswidrig erlangt wurden.

Der Anwalt des Steuerberaters sagt allerdings, der habe Grasser nicht bei Steuerhinterziehung geholfen und es seien auch keine für die Ermittlungen relevanten Unterlagen beschlagnahmt worden. Auch Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter haben die Vorwürfe bisher immer vehement bestritten.

Wenn Karlheinz Grasser aber wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung angeklagt wird, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Und alleine wegen der mutmaßlichen Hinterziehung von zwei Millionen Euro im Zusammenhang mit Meinl-Provisionen, könnte er zu einer Strafzahlung von sechs Millionen plus Rückzahlung der zwei Millionen Euro verurteilt werden.