Strasser-Prozess: Tag zwei mit Video

Am zweiten Prozesstag gegen den ehemaligen Innenminister und ÖVP-Europa-Parlamentarier Ernst Strasser wird heute jenes Video in voller Länge gezeigt werden, das die Journalisten geheim aufgenommen hatten, als sie mit Ernst Strasser in Verhandlung getreten waren. Die Verteidigung sieht in diesem Video einen Entlastungsbeweis.

Morgenjournal, 27.11.2012

Verteidigung hofft auf Videos

"Wir haben neun Stunden vor uns: Auf den Videos ist all das zu sehen, was das YouTube-Video nicht zeigt", sagt Strassers Anwalt Thomas Kralik. Nämlich dass Strasser immer gesagt habe, dass er nichts macht, was seine Ausschüsse betrifft und wo er selbst abstimmen muss. Das YouTube-Video sei ein "Best-Of"-Zusammenschnitt aus fünf bis sechs Treffen - im negativen Sinne natürlich, so Kralik.

Im ersten heute gezeigten Video geht es um das erste Kennenlernen, Strasser erklärt, was er tun kann und was nicht. Kraliks Argumentation ist ja: Strasser habe den Braten von Beginn an gerochen und Beweise gegen die vermeintlichen Agenten sammeln wollen. "Wir sind sehr froh, dass die Videos vorgespielt werden", sagt Kralik.

Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft glaubt man nicht, dass die Videoaufnahmen entlastend für Strasser sind - im Gegenteil. Die Videos selbst sind teils schlecht verständlich. Deshalb wurden Abschriften inklusive Übersetzungen angefertigt, die an Richter, Schöffen, Staatsanwältin, Anwalt und an Strasser selbst ausgeteilt werden. Die Videovorführungen sollen im Laufe dieser Woche Klarheit für Richter und Schöffen bringen, wie sie die Lage tatsächlich einschätzen müssen.

Kommen die Reporter?

Weitere Zeugenbefragungen sind erst in der kommenden Woche geplant. Unter den Zeugen der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Peter Gridling, Strassers Ex-Parteikollege Othmar Karas und das britische Reporterduo, das die Affäre ins Rollen gebracht hat. Ob die beiden kommen, sei nach wie vor aber völlig unklar, heißt es bei Gericht. Sie hätten jedenfalls nichts zu befürchten, weil kein Ermittlungsverfahren gegen sie laufe. Strasser hatte die beiden ja angezeigt, weil sie die Gespräche heimlich aufgenommen, sinnentfremdet zusammengeschnitten und veröffentlicht hätten. Doch diese Anzeige wurde abgewiesen, Strasser stellte anschließend einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens.
Selbst wenn die beiden nicht kommen, wird zumindest dies das Verfahren nicht verzögern. Denn Strassers Anwalt Thomas Kralik betont, dass er nicht darauf bestehen wird, dass die Reporter befragt werden. Denn auf den Videos sei schließlich alles zu sehen.