Wasser in Verfassung "rechtlich wertlos"

Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger ist gegen die Festlegung eines Privatisierungsverbots für Trinkwasser in der Verfassung. Das wäre eine "rechtlich belanglose Bestimmung", sagt Öhlinger im Ö1 Morgenjournal. Er sieht darin grundsätzlich eine "problematische Entwicklung".

Wasserhahn

(c) APA

Morgenjournal, 30.1.2013

Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger im Gespräch mit Eva Haslinger

Bestimmung ohne Wert

"Populistischer Unsinn" wäre zu viel gesagt, eine solche Bestimmung demonstriere den Wert, den Wasser für die Österreicher habe, aber rechtlich wäre sie ohne Wert, sagt Öhlinger. Man müsse fragen, wer der Adressat dieses Verbots sein soll. Offenbar wolle man ein Signal nach Brüssel senden. Doch die EU-Kommission sage ja, dass sie gar keine Privatisierung verlangen wolle. "Und selbst wenn man in Brüssel auf die Idee kommen sollte, dann hilft die Verfassung gar nichts, weil das Recht der EU auch Vorrang vor österreichischem Verfassungsrecht hat." Einzige Abhilfe: Man müsste bei der Entstehung einer solchen Anordnung in Brüssel mitarbeiten, etwa im europäischen Parlament und vor allem im Ministerrat, wo ein österreichischer Minister ja immer dabei sei.

"Problematische Entwicklung"

Öhlinger sieht in der aktuellen Debatte die Fortsetzung einer Tradition, die in den 1940er-Jahren begonnen hat, "dass eine große Koalition, wenn sie sich über etwas einig war, nur dazu schrieb 'Verfassungsbestimmung'. Dann brauchte man sich um die geltende Verfassung nicht kümmern und konnte sich vor allem sicher sein, dass ein Koalitionspartner allein nicht abändern kann." Und so gebe es hundert Verfassungsbestimmungen neben der eigentlichen Verfassung. "Das ist sicher eine sehr problematische Entwicklung", so Öhlinger.

Man sollte sich überlegen, wie man etwas regelt, ohne die Verfassung "anzureichern", fordert der Jurist. Es gebe Dinge, die unbedingt in die Verfassung gehören, aber "ein solches Verbot der Privatisierung von Wasser eher nicht."

Spekulationsverbot ist Verfassungsthema

Anders sieht Öhlinger die Lage beim Spekulationsverbot für die Länder: "Das ist ein echtes Verfassungsthema. Es geht hier darum, dass die Länder Dinge machten, die weder ihre eigenen Bürger kannten, noch der Steuerzahler in Österreich, der ja auch die Länder finanziert. Da ist es schon sinnvoll, einheitliche Regeln für Bund und Länder zu schaffen. Dazu ist die Verfassung da, diese Beziehung zu regeln."