Neues Einbürgerungs-Gesetz fast fertig

Wer darf österreichischer Staatsbürger werden? Über die Reform der Einbürgerungsbestimmungen verhandelt die rot-schwarze Regierung seit Monaten. Grundfragen stehen außer Streit, etwa dass Integrationswillige schneller eingebürgert werden sollen. Nur über Details sind SPÖ und ÖVP uneinig.

Flüchtlinge im Flüchlinglager Traiskirchen

(c) Pfarrhofer,APA

Morgenjournal, 4.2.2013

Was wird eingerechnet?

Österreicher oder Österreicherin werden kann derzeit nur, wer zehn Jahre im Land lebt, unbescholten ist, deutsche Sprachkenntnisse und den Staatsbürgerschaftstest erfolgreich absolviert hat. Künftig soll die Staatsbürgerschaft "leistungsgerecht", also je nach Fortschritt der Integration vergeben werden. Wer sehr gut integriert ist, soll nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, die anderen wie bisher nach zehn Jahren, es sei denn, die Deutschkenntnisse entsprechen nicht Mittelschulniveau. Dieser Vorschlag von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) liegt seit dem vergangenen November auf dem Tisch und ist weitgehend mit der SPÖ akkordiert, wie Sozial- und Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer sagt. Aber: "Was nachverhandelt werden muss ist sicher die Frage, was ist ein gesicherter Lebensunterhalt. Das klingt sperrig, aber die Frage ist für uns schon, dass zum Beispiel die Zeiten einer Elternkarenz nicht herausfallen dürfen für die Berechnung der Gesamtzeit."

Definitionsfragen

Die ÖVP verlangt für eine schnellere Integration einen "hinreichend gesicherten Lebensunterhalt", ein dreijähriges ehrenamtliches Engagement oder einen Beruf im Sozialbereich und Deutschkenntnisse auf "B2-Niveau" - das bedeutet problemlose Kommunikation im Alltag. Hundstorfer hingegen meint: Dass ein "B1-Niveau" reichen sollte, wenn nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft beantragt wird, und "B2" wenn der Antrag bereits nach sechs Jahren gestellt wird - "das nicht ganz funktionieren . Aber ich gehe davon aus, dass solche Dinge sehr wohl gestaltbar sind." Die Definition von "B1": "In jeder Alltagssituation angemessen kommunizieren können."

Diskussion über DNA-Test

Strittig ist die Regelung für Kinder von Eltern mit gemischter Staatsbürgerschaft. Sind die Eltern unverheiratet, bekommt das Kind den Pass nur, wenn die Mutter Österreicherin ist. Hier verlangt auch der Verfassungsgerichtshof eine Reparatur bis Jahresende. Zur Diskussion steht ein DANN-Test als Nachweis. Hundstorfer ist da skeptisch: "Dass es begründete Zweifel der Behörde geben kann, sei zugegeben. Aber ob das der Anlass für einen DNA-Test ist, darüber sollte man diskutieren und wird auch diskutiert."

Kriterien für Promis

Keinen Änderungsbedarf sieht die Regierung bei den zuletzt medial aufsehenerregenden Staatsbürgerschaftsfällen. Prominente, Künstler oder Sportler sollen wie bisher den österreichischen Pass bekommen. Nicht zuletzt durch Fälle in Kärnten, wo es um den angeblichen Verkauf von Staatsbürgerschaften ging, ist Diskussionsbedarf entstanden. Als Entscheidungshilfe könnte künftig ein Kriterienkatalog dienen.