Amtsgeheimnis soll abgeschafft werden

Bürger sollen künftig erfahren dürfen, was mit ihrem Steuergeld passiert: So haben es zumindest in den letzten Tagen die Staatssekretäre Sebastian Kurz (ÖVP) und Josef Ostermayer (SPÖ) in Aussicht gestellt. Eine Internet-Initiative sammelt Unterschriften zum selben Zweck und fordert ein umfassendes Recht der Bürger auf Information durch die Behörden.

Mittagsjournal, 16.02.2013

Umfassendes Recht auf Akteneinsicht

Vorbild für die Initiatoren von transparenzgesetz.at ist die deutsche Stadt Hamburg, auch die Behörden der skandinavischen Länder geben ihren Bürgern umfassend Auskunft. Und in den USA gewährt der Freedom of Information Act jedem Bürger das Recht auf Zugang zu behördlicher Information. Ein vergleichbares Recht fordert Josef Barth von transparenzgesetz.at auch für Österreich: "D.h. ein umfassendes Recht der Bürger auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung und eine Veröffentlichungspflicht der Behörden in einem zentralen online-Register, kontrolliert von einem Informationsbeauftragten, der gleichzeitig auch dafür Sorge trägt, dass der Datenschutz eingehalten wird."

Auskunftspflicht besteht schon jetzt

Zwar sind Behörden eigentlich jetzt schon zur Auskunft verpflichtet. Ausprobieren kann man das etwa auf der Internetseite Fragdenstaat, hier können Bürger Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz stellen. Bisher jedenfalls würden Amtsgeheimnis und breite Ausnahmeregelungen dafür sorgen, dass Behörden oft eben keine Auskunft geben, erklärt Josef Barth: "Sie sollten einsehen können, welche Baupläne es in ihrer Umgebung gibt, welche Vorhaben es möglicherweise gibt ebenso wie Verträge, die die öffentliche Hand mit Konzernen schließt. Wenn Ministerin Verträge machen, dann sollte es der Bürger in jedem Fall nachvollziehen können."

Sickinger: Versachlichung der Debatte

Schließlich sorgen gerade Beraterverträge mit Ministerien und andere öffentliche Aufträge immer wieder für den Verdacht, dass mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht korrekt umgegangen wird. Der Anti-Korruptionsexperte Hubert Sickinger fordert ebenfalls ein Recht auf Information: "Ein Verdacht ist da manchmal, dass parteinahe Agenturen, Experten usw. Vorteile zugeschanzt bekommen. Wenn von vornherein klar ist, die Verträge werden offen gelegt, jeder kann sie nachlesen, dann kann man auch erstmals beurteilen, stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Es trägt zu einer Versachlichung der Debatte bei."

Teil der Korruptionsbekämpfung

Die Pflicht zur Information würde auch die Bekämpfung von Korruption in Österreich erleichtern, sagt Sickinger: "Transparenz hat auch einen präventiven Effekt. Die beteiligten Akteure seitens des Staates und Auftragnehmer, die wissen, dass das, was sie machen, jederzeit nachgeprüft werden kann und würden möglicherweise auf bestimmte Sachen nicht verfallen."

SPÖ und ÖVP: Transparenz als Ziel

Dabei ist die Forderung nach mehr Transparenz durch die Behörden nicht neu. Von der Journalistengewerkschaft kam sie bereits in den neunziger Jahren, damals noch ohne politische Chance auf Verwirklichung. Inzwischen haben die Staatssekretäre Sebastian Kurz (ÖVP) und Josef Ostermayer (SPÖ) ebenfalls Transparenz zum Ziel erklärt. Ostermayer hat bereits angeküdnigt, dass demnächst die verfassungsrechtliche Prüfung einer Abschaffung des Amtsgeheimnisses vorliegen wird.