Konkordat - Vertrag von Staat und Kirche

Bis in die 1960er-Jahre war das Konkordat der ideologische Zankapfel zwischen ÖVP und SPÖ. Für die einen blieb es das zentrale Symbol für den katholischen Klerikalfaschismus, für die anderen war es das Bollwerk gegen den gottlosen Austro-Marxismus. Doch bis heute ist der Vertrag zwischen Republik und Katholischer Kirche eine Garantie für alle anerkannten Religionsgesellschaften in Österreich.

Mittagsjournal, 29.3.2013

Sichert volle Religionsfreiheit zu

Das Konkordat ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl, also mit dem Papst. Darin wird das Verhältnis zwischen dem Staat und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Das Konkordat sichert ihr in erster Linie volle Religionsfreiheit und völlige Autonomie bei der Ordnung ihrer inneren Angelegenheit zu.

Die Kritik daran entzünde sich an einem "Geburtsfehler", sagt Richard Potz, Professor für Recht und Religion an der Universität Wien. Inhaltlich ausverhandelt war das Konkordat im Wesentlichen bereits 1931, formell abgeschlossen wurde es aber erst 1934, als Bundeskanzler Engelbert Dollfuß bereits autoritär regierte. "Inhaltlich ist es unverdächtig", sagt Potz, "es unterscheidet sich überhaupt nicht von den anderen Konkordaten der damaligen Zeit, die auch alle gelten: das bayrische, das preußische, das badische Konkordat."

Gilt nicht mehr für Ehe

In einem wesentlichen Punkt gilt das Konkordat von 1934 nicht mehr, nämlich im Eherecht. Das heißt, es gilt die obligatorische Zivilehe für alle, auch für Katholikinnen und Katholiken, mit der Möglichkeit der Ehescheidung. Über das Konkordat abgesichert ist der konfessionelle Religionsunterricht, die Existenz kirchlicher Privatschulen und das Mitsprachrecht der Kirche bei der Berufung von Professorinnen und Professoren an den katholisch-theologischen Fakultäten.

Andererseits räumt das Konkordat dem Staat Rechte gegenüber der Kirche ein. So bedarf beispielsweise die Ernennung eines Bischofs der Zustimmung der Bundesregierung. Auch die kirchlichen Feiertage sind im Konkordat verankert, wobei Ostermontag und Pfingstmontag nicht genannt sind, dafür aber das Fest Peter und Paul am 29. Juni.

Nicht Teil der Verfassung

Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum, so Richard Potz, ist das Konkordat nicht Teil der österreichischen Verfassung. Seine Bestimmungen wurden durch einfache Gesetze in die Rechtsordnung übernommen. Das bedeute in der Praxis: "Wenn man das Konkordat ersatzlos streichen würde, würde sich zunächst an der Stellung der Katholischen Kirche in Österreich nichts ändern", betont Richard Potz, Professor für Recht und Religion an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.