Pflegekarenz und Karenzgeld kommen

Pflegende Angehörige sollen künftig entlastet werden, zumindest für eine bestimmte Zeit. Denn für diese Menschen wird es die Möglichkeit geben, für einen Zeitraum in Pflegekarenz zu gehen beziehungsweise eine Pflegeteilzeit in Anspruch zu nehmen. Ein erster Gesetzesentwurf dazu liegt jetzt vor. Demnach soll die Karenz bis zu drei Monate dauern und dafür eine Art Karenzgeld bezogen werden können.

Ein junge Frau hält die Hand einer alten Frau

(c) Pleul, DPA

Morgenjournal, 26.4.2013

Bis zu drei Monaten

Pflegende Angehörige können künftig eine Auszeit von ihrem Job nehmen, denn ab 2014 wird eine Pflegekarenz eingeführt. Zwischen einem und drei Monaten können nahe Angehörige dann zu Hause bleiben und den oder die Pflegebedürftige betreuen. Voraussetzung dafür ist ein Pflegebedarf ab der Stufe drei. Bei Kindern oder Demenzkranken gilt diese Einschränkung nicht.

Das bedeutet, die Angehörigen von mehr als 200.000 pflegebedürftigen Personen können diese Auszeit in Anspruch nehmen. Konkret sind das die jeweiligen Partner, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder. Außerdem gilt die Regelung für homosexuelle Paare, sofern sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, und deren Kinder. Das sieht zumindest der Gesetzesentwurf für die Pflegekarenz vor.

Auch Pflegeteilzeit

In Pflegekarenz kann einmal gehen – einmal pro pflegebedürftigem Angehörigen. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich der Pflegebedarf deutlich erhöht, geht das ein zweites Mal. Möglich soll aber auch ein teilweiser Ausstieg aus dem Job werden, wenn die sogenannte Pflegeteilzeit in Anspruch genommen wird.

Für bis zu drei Monate kann das Arbeitspensum auf bis zu zehn Stunden Arbeitszeit pro Woche reduziert werden. Voraussetzung dafür sind die gleichen Kriterien wie bei der Pflegekarenz. Für diese neuen Möglichkeiten für pflegende Angehörige gibt es eine kleine Einschränkung: Bei der Vereinbarung für Pflegekarenz oder Teilzeit ist auf betriebliche Interessen und auch die Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Karenzgeld bis maximal 1.400 Euro

Eine zusätzliche Hilfe gibt es allerdings auch, nämlich bei der Pflegekarenz. Für diese Zeit soll es nämlich ein Karenzgeld geben, dass sich am zuletzt bezogenen Gehalt orientiert. Maximal sollen es etwa 1.400 Euro pro Karenzmonat sein.

Aber nicht nur für die Pflegekarenz ist so eine finanzielle Unterstützung geplant, sondern auch für die Familienhospizkarenz. Auch da soll es ein solches Karenzgeld geben. Bei der Familienhospizkarenz gibt es schon seit mehr als zehn Jahren. Sie ermöglicht eine Auszeit von bis zu sechs Monaten zur Pflege sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder.