Pflegekarenz: Kein Rechtsanspruch

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können in Zukunft in Karenz gehen. Drei Monate lang, dafür bekommen sie bis zu 1.400 Euro pro Monat. Die Pflegekarenz gilt ab dem kommendem Jahr. Einen Rechtsanspruch hat man als Angehöriger aber nicht.

Mittagsjournal, 26.4.2013

2000 werden Pflegekarenz in Anspruch nehmen

Die geplante Pflegekarenz sei eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, sagen die beiden Minister, die diese Auszeit verhandelt haben, wobei sie aber nicht mit sehr vielen Anträgen rechnen für das kommende Jahr. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner: "Schätzungen gehen von etwa 2000 Fällen aus." Sozialminister Rudolf Hundstorfer: "Wir glauben, mit 2000 können wir jetzt einmal das Auslangen finden." Diese berufliche Auszeit sei oft notwendig, wenn Angehörige pflegebedürftig werden und die Betreuung organisiert werden müsse. Hundstorfer: "Primär geht es um die Vereinbarkeit zwischen Pflege und Beruf." Mitterlehner: "Aber auch eine bestimmte Harmonisierung, was Beruf und Familie anlangt."

Schwachstelle: Rechtsanspruch

Diese Regelung hat aber ein Manko oder eine Schwachstelle: Es gibt kein Recht auf Pflege-Karenz, denn der Betrieb muss zustimmen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer: "Es gibt keinen Rechtsanspruch, das ist richtig, aber es es ist, dass die Menschen während dieser Zeit einen Bezug in der Höhe des Arbeitslosengelds haben. Die Menschen sind entsprechend pensionsversichert, die Menschen sind krankenversichert. Ds heißt: Sie sind sehrwohl abgesichert und ich glaube auch, dass es für viele Betriebe kein Problem sein wird, zuzustimmen. Ich rechne nicht mit vielen Streitfällen. Es wird da und dort welche auftauchen, aber mir war wichtig, weiterzukommen."

Mehr als Goodwill

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner: "Es muss also der Arbeitgeber und die betriebliche Konstellation es genehmigen und ermöglichen auf der anderen Seite, dass die Karenz möglich ist. Goodwill ist vielleicht eine untertriebe Formulierung. Ich kenne die österreichischen Arbeitgeber insoweit, als sie auch von ihrer Einstellung durchaus sozial ausgerichtet sind, aber das in Balance bringen müssen mit den betrieblichen Erfordernissen. Im Endeffekt geht man von einer positiven Einstellung aus, und ich glaube, in den wenigsten Fällen wird es ein Problem geben."

"Betriebe nicht überfordern"

Ein verbindlicher Rechtsanspruch sei nicht möglich gewesen. Einen solchen Rechtsanspruch gibt es etwa bei der Kinderkarenz oder der Familienhospiz-Karenz, aber eben nicht bei der Pflegekarenz. Hundstorfer: "Das ist so, das war mit der Wirtschaftskammer und dem Wirtschaftsressort so nicht umsetzbar." Mitterlehner: "Es ist zu sehen gewesen, dass gerade in Zeiten wie diesen, wo die Konjunktur Schwierigkeiten macht, und die Betriebe Probleme organisatorischer Art haben, jetzt psychologisch noch ein weiterer Rechtsanspruch kommt und da wollten wir die Betriebe auch nicht überfordern." Hundstorfer: "Ich glaube, es ist jetzt einmal gut, dass wir beginnen."

Maximal 1.400 Euro

Bei den Bundessozialämtern kann künftig der Antrag auf Pflegekarenz gestellt werden. Für diese Pflegeauszeit von bis zu drei Monaten gibt es dann auch ein Karenzgeld, das sich nach dem zuletzt bezogenen Gehalt richtet, aber maximal 1.400 Euro ausmacht. Das Geld dafür wird aus dem Pflegefonds bezahlt.