Videoüberwachung aus Pkw verboten

Videoüberwachung vom privaten Auto aus ist verboten. Die Datenschutzkommission hat in einer aktuellen Entscheidung die Anfragen für private Videoaufzeichnungen im Straßenverkehr beantwortet: Wer systematisch vom Auto aus filmt, macht sich strafbar.

Morgenjournal, 30.4.2013

Sicherheitsbehörden vorbehalten

Ein Antragsteller wollte seine private Videoüberwachung im Auto bei der Datenschutzkommission registrieren lassen. Zu seinem eigenen Schutz, falls er in einen Unfall verwickelt werden sollte, so das Argument. Die Datenschutzkommission lehnte den Antrag ab, sagt deren Geschäftsführerin Eva Souhrada-Kirchmayer: "Hier handelt es sich um eine systematische fortlaufende Feststellung von Ereignissen, und dafür ist im Wesentlichen die rechtliche Befugnis nicht gegeben."

Denn Privatpersonen dürften ausschließlich jene Bereiche systematisch überwachen, die ihrer Privatsphäre zuzurechnen sind - etwa ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Betriebsgelände, so die ARGE Daten. Die Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt jedoch ausschließlich den Sicherheitsbehörden, sagt Souhrada-Kirchmayer: Immer wenn personenbezogene Daten berührt werden, wie Autokennzeichen oder erkennbare Personen, könne das zum Problem werden.

Verwaltungsstrafe droht

Das gilt übrigens auch, wenn man systematisch mit dem Handy aus dem Auto aus filmt, sagt Souhrada-Kirchmayer. Einzelne Aufnahmen - wie etwa zur Beweissicherung nach einem Unfall - seien natürlich weiterhin erlaubt. Wer jedoch systematisch beim Autofahren mitfilmt, muss mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.