Wilhelminenberg-Bericht: Schlussfolgerungen

"Das Schlagen von Kindern war verboten und geschah doch mit einer erschütternden Selbstverständlichkeit." Und "zahlreiche Mädchen waren massivem sexuellen Missbrauch ausgesetzt". Das sind Ergebnisse im Endbericht der Wilhelminenberg-Kommission. Jetzt sollen daraus Schlussfolgerungen und Konsequenzen gezogen werden: Durch strafrechtliche Ermittlungen, weitere Forschungstätigkeit, die Einrichtung einer Dokumentationsstelle und bessere Kontrolle im Jugendamt.

Morgenjournal, 13.6.2013

So etwas darf nie wieder passieren, sagt die Wilhelminenbergkommissionsvorsitzende Barbara Helige. Kinder sollten nur im äußersten Notfall aus Familien heraus gerissen werden und die Stadt Wien werde aufgefordert die heutigen Kontrollmechanismen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Um die Geschehnisse am Wilheminenberg bis 1977 nun strafrechtlich zu klären, wird es eine Sachverhaltsdarstellung mit 20 bis 30 Namen von Beschuldigten. Die Oberstaatsanwaltschaft habe zugesagt, dass sich ein Staatsanwalt nur um diese Aufgabe kümmert. Die Vorwürfe dürften zwar verjährt sein, könnten aber zur Anklage kommen wenn ein Täter später etwa in anderen Heimen ähnliche Taten gesetzt hat.

Der Wilhelminenberg-Historiker Michael John fordert nun auch eine Untersuchung des großen Bubenheims Hohe Warte. Auch da gibt es massive Vorwürfe von körperlicher und sexueller Gewalt. Und während die Heimakten vom Wilhelminenberg 1977 wie in einem Vertuschungsvorgang vernichtet wurden, gibt es die Akten von der Hohen Warte noch. John sagt, es gebe Handlungsbedarf. Die Heime hätten immerhin oft zusammengearbeitet.

Eines der Gerüchte unter ehemaligen Heimkindern lautet, Erzieher von der Hohen Warte hätten Mädchen am Wilhelminenberg vergewaltigt.

Aber Jugendstadtrat Christian Oxonitsch will keine weitere Heimuntersuchung finanzieren. Es sei schon jetzt klar, dass nicht nur am Wilhelminenberg Demütigungen und Misshandlungen an der Tagesordnung standen.

Aber Oxonitsch will die Vernichtung der Jugendamtsakten, die in der Vergangenheit meist nach 30 Jahren erfolgt ist, nun endgültig stoppen lassen. Und er unterstützt die Forderung nach einer österreichweiten Dokumentationsstelle über das Schicksal von Heimkindern und verweist auf Einrichtungen der Kirche und anderen Bundesländern. Was sie den Historikern und Betroffenen bieten könnte, ist aber noch unklar.

Eine Dokumentationsstelle hatte auch der Anwalt Johannes Öhlböck gefordert. Er vertritt zwei Opfer, die die Untersuchungen ins Rollen gebracht hatten und sagt, er sehe die Arbeit der Kommission positiv. Aus seiner Sicht seien die Angaben seiner Mandantinnen nicht widerlegt worden.

Die Kommission hat allerdings keine Bestätigung und keine weiteren Zeugen gefunden für Massen-Vergewaltigungen in Schlafsälen – sehr wohl aber für massiven sexuellen Missbrauch - teils auch unter Mithilfe von Erzieherinnen.

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