Diversion bei Amtsmissbrauch
Anfang vergangenen Jahres hat eine geplante Gesetzesänderung für große Aufregung und Widerstand gesorgt. Und zwar die Ausdehnung der Diversion, also des außergerichtlichen Tatausgleichs auf kleinere Amtsmissbrauchs-Delikte. Der ursprüngliche Entwurf war herb kritisiert worden; von Freikauf für Korruptionstäter war die Rede gewesen. Heute ist eine entschärfte Version des Gesetzesentwurfes im Justizausschuss des Parlaments einstimmig abgesegnet worden.
8. April 2017, 21:58
