Telekom-Prozess: erstes Teilurteil

Im Telekom-Prozess um Scheinrechnungen und mutmaßliche illegale Parteispenden an das BZÖ im Jahr 2006 gibt es ein erstes Teilurteil. Eine Werberin, die damals den Vorzugsstimmen-Wahlkampf der früheren Justizministerin Karin Gastinger geplant hat, ist vor knapp einer Stunde zu einer bedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Abendjournal, 05.08.2013