Rumpold: Urteil ist "politisch motiviert"

Ein politisch motiviertes Fehlurteil - so sieht Gernot Rumpold die Strafe, die er gestern im Telekom-Prozess bekommen hat. Drei Jahre muss er ins Gefängnis, wenn das Urteil in den weiteren Instanzen hält. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rumpold im Jahr 2004 von der Telekom 600.000 Euro praktisch für nichts kassiert hat, für nicht nachvollziehbare Werbekonzepte.

Morgenjournal, 10.08.2013

Richter: keine Politjustiz

Richter Michael Tolstiuk hat gestern auf die Politjustiz-Vorwürfe, die schon im Lauf der Woche vom Ex-FPÖ und - BZÖ-Werber Gernot Rumpold gekommen sind, reagiert. In seiner Urteilsbegründung hat er gemeint, das Urteil habe nichts mit den bevorstehenden Wahlen zu tun, und dass eine Partei involviert ist, sei Zufall. Die drei Jahre unbedingte Haft für Rumpold hat Tolstiuk damit begründet, dass Rumpolds Konzepte für die Telekom wertlos gewesen seien. Und Rumpold habe gewusst, dass die Telekom ihm auf Wunsch von Jörg Haider einen Scheinauftrag gibt – und zwar damit er, Rumpold auf Geld von der FPÖ verzichtet.

Freispuch für Ex-Finanzreferent

Der ehemalige FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck ist freigesprochen worden. Neudeck kritisiert nun zwar, dass er angeklagt wurde, sieht aber keine Politjustiz. Freigesprochen vom Vorwurf der Untreue wurde auch Ex-FPÖ-Geschäftsführer Arno Eccher. Er habe zwar gewusst, dass Geld von der Telekom kommt aber nicht nachweislich, dass es keine Gegenleistung gab, so der Richter sinngemäß. Eccher erhält wegen falscher Zeugenaussauge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss aber fünf Monate bedingt.

Ex-Telekom-Chef Fischer: Teilgeständnis

Eduard Salzborn, der Anwalt eines Ex-Telekom-Abteilungsleiters, spricht überhaupt von einem absolut fairen Verfahren. Der Ex-Telekom-Abteilungsleiter ist wegen Untreue zu 30 Monaten, davon nur drei unbedingt, verurteilt worden. Sein Ex-Chef als Telekom Vorstand Rudolf Fischer kommt in diesem Verfahren mit drei Jahren Haft, davon nur 6 Monaten unbedingt, davon. Ganz anders als Gernot Rumpold waren beide teilgeständig und haben zugegeben, dass sie den 600.000 Euro Auftrag auf Wunsch von Jörg Haider erteilt hatten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.