Lehrerdienstrecht: Kein Beschluss vor der Wahl

Die Regierung will das neue Lehrerdienstrecht heute in die gesetzliche Begutachtung schicken. Manche Lehrervertreter drohen deshalb schon mit Streik. Das ganze könnte aber ein Sturm im Wasserglas sein, denn der Parlamentsexperte Werner Zögernitz meint, dass es sich möglicherweise gar nicht ausgeht, dieses Gesetz noch rechtzeitig zu beschließen.

Morgenjournal, 14.8.2013

Regina Pöll und Edgar Weinzettl

Ohne Beschluss verfällt die Vorlage

Viel Lärm um nichts? Die Gewerkschafter protestieren weiter gegen den Alleingang der Regierung beim Lehrerdienstrecht. SPÖ und ÖVP haben ja beschlossen, ohne Zustimmung der Lehrer einen Gesetzesentwurf in Begutachtung zu schicken. Dessen Kern: Die Lehrer sollen künftig länger unterrichten, nämlich 22 statt 24 Wochenstunden. Zu viel, sagen die Lehrer. Aber die Regierung verteidigt ihre Linie und behauptet: Nach der sechswöchigen Prüfung durch alle Betroffenen werde ein Beschluss im Parlament über das Gesetz fallen.

Das sei aber fraglich, sagt nun der Parlamentsexperte Werner Zögernitz, Direktor des ÖVP-nahen Instituts für Parlamentarismus und langjähriger Klubdirektor der ÖVP. Denn, so Zögernitz, die Zeit könnte einfach zu knapp werden - und der Gesetzesentwurf nach der Begutachtung in den Papierkorb der Beamten wandern: "Wenn die Vorlage in den Nationalrat kommt und nicht mehr beschlossen wird, dann verfällt sie. Dann müsste in der neuen Periode die neue Regierung wieder eine Regierungsvorlage einbringen, oder es würde auch ein Abgeordnetenantrag genügen. Aber was nicht erledigt ist, sprich Beschlussfassung, verfällt mit Ende dieser Periode."

Reihe von Sitzungen nötig

Die Gesetzgebungsperiode dauert zwar noch bis zum 28. Oktober, also bis einen Monat nach der Nationalratswahl. Soll das neue Lehrerdienstrecht noch bis dahin beschlossen werden, bräuchte es aber drei Termine dafür, sagt Parlamentsexperte Zögernitz: "Ich brauche eine Einbringungssitzung, eine Zuweisungssitzung, eine Ausschusssitzung und eine weitere Nationalratssitzung. Ob das bis zum 28. Oktober gelingt, bin ich eher skeptisch."

Sollte es bis zum 28. Oktober tatsächlich nicht gelingen, sei längst nicht sicher, dass die nächste Regierung den Entwurf der jetzigen rot-schwarzen Koalition für das Lehrerdienstrecht wiederaufnimmt. Allerdings, so Zögernitz: "Ich würde das nicht als 'Show' einstufen. Möglicherweise ist das eine Verpflichtung für die nächste Regierung, die sicher die Sozialpartner einbinden muss, aber es ist sicher eine politische Absichtserklärung." Die Gewerkschaft hofft freilich, dass das Lehrerdienstrecht nicht so kommt, wie es derzeit in Begutachtung ist.