Wahlkampfthema Mindestlohn

Der Mindestlohn ist spätestens seit dem gestrigen TV-Duell Wahlkampfthema: Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) will ihn also, Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) will ihn nicht, den Mindestlohn in der Höhe von 1.500 Euro. 95 Prozent der Löhne in Österreich sind durch Kollektivverträge definiert, von den 1.500 Euro ist man aber oft weit entfernt.

Mittagsjournal, 25.9.2013

Vorbild aus 2007

Die 1.500 Euro sind ein neues Ziel, das der ÖGB bei seinem Kongress im Juni festgesetzt hat und das auch die SPÖ fordert. In den derzeitigen Verhandlungen mit den Metallern ist diese Forderung aber kein Thema - der Mindestlohn bei den Metallern liegt bereits über 1.500 Euro.

Die 1.500 Euro sind aber trotzdem ein recht großer Sprung, denn die letzte Vereinbarung liegt bei 1.000 Euro. Dieses Ziel hatten sich Regierung und Sozialpartner 2007 vorgenommen und 2009 erreicht, sagt Bernhard Achitz vom ÖGB: "Wir hatten damals die politische Unterstützung. Im Regierungsprogramm Gusenbauer - Molterer stand damals, dass ein Mindestlohn von 1.000 Euro durch die Sozialpartner auf Kollektivvertragsbasis umzusetzen ist. Und genauso wollen wir bei den 1.500 Euro vorgehen. Wir wollen das auf kollektivvertraglicher Ebene erreichen."

Wirtschaftskammer bremst

Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches bei den Kollektivverträgen ist die Wirtschaftskammer. Dort ist man, was den 1.500 Euro-Vorschlag betrifft, eher zurückhaltend. Deren Vertreter Martin Gleitsmann spricht von Wahlkampfforderung, die nicht rasch und überall durchgesetzt werden könne. "Dieses System entwickelt sich in Schritten. Und damit sichern wir nicht nur Arbeitsplätze, sondern es stimmt auch die Kaufkraftsituation."

Wie viele Branchen würde diese Regelung überhaupt betreffen? Bernhard Achitz vom ÖGB schätzt, dass gut die Hälfte aller Branchen unter 1.500 Euro bei den niedrigsten Löhnen sind.

Der Vorteil an Kollektivverträgen sei, dass sie auf die einzelnen Branchen Rücksicht nehmen, sagt Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer. Die 1.500 Euro sind für manche Bereiche ohnehin kein Thema: Denn in manchen Branchen sei das längst erreicht, wie bei Versicherungen, Banken oder Teilen der Industrie. Je nach Branche sei zu berücksichtigen wie man im Wettbewerb stehe. Das gelte auch für die Branche, die gestern im TV-Duell Thema war, nämlich die Friseure: "Da verdient die Unternehmerin in der Regel nicht mehr als ihre Angestellten. Wenn man da jetzt unbedacht vorgeht und mehr fordert, dann werden sich diese Leute natürlich die Frage stellen, ob sie Mitarbeiter brauchen oder als Ein-Personen-Unternehmen weitermachen. Der Mindestlohn für die Friseurinnen und Friseure liegt übrigens derzeit bei 1.228 Euro brutto für eine Vollzeitstelle im ersten Berufsjahr.