Erfolge mit Whistleblower-Website

Seit etwa einem halben Jahr gibt es die Whistleblower-Website im Justizministerium. Bürgerinnen und Bürger können auf der Internetseite auf mögliche Korruption hinweisen. Und tatsächlich sind bisher mehr als 750 solcher Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Viele waren sogar so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hat.

Mittagsjournal, 31.10.2013

40 Prozent führen zu Ermittlungen

Korruption, Geldwäsche oder Sozialbetrug - viele Fälle wären unbekannt geblieben, wenn nicht anonyme Hinweisgeber auf der Whistlblower-Website die Behörden darauf aufmerksam gemacht hätte. Von Vernaderung könne man nicht sprechen, weil die meisten Hinweise auch zu einem Ermittlungsverfahren geführt hätten, sagt Erich Mayer, Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Für uns ist das ein sehr positives Werkzeug zur Korruptionsbekämpfung, weil es in rund 40 Prozent der Fälle zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gekommen ist. Das heißt, die Hinweise sind auch nach Rückfrage so konkret, dass wir davon ausgehen, dass ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht vorliegt." Nur jeder zehnte Hinweis sei frei erfunden oder eine falsche Anschuldigung.

Anonymität trotz Rückfragen

Die Anfragen seien zwar anonym, allerdings könnten die Ermittler nachfragen - das sei ein großer Vorteil, sagt Mayer. Die Anonymität bleibe gewahrt, nähere Rückschlüsse sind möglich, auch nicht darauf, dass ein Hinweisgeber besonders oft auftritt.

Aus manch einem Whistleblower könnte auch ein Kronzeuge werden, der in einem Prozess mit Straffreiheit rechnen kann. Dazu muss der Whistleblower aber auch beweisen können, dass der entscheidende Hinweis von ihm gekommen ist. Um das sicherzustellen kann sich jeder Whistleblower einen eigenen Code wählen. Der Code ist damit wie ein Ausweis, mit dem sich der Whistleblower selbst zu erkennen geben kann.