"Informationsfreiheit in die Verfassung"

Österreich brauche ein Grundrecht auf Informationsfreiheit in der Verfassung, sagt Josef Barth, Gründer der Initiative "transparenzgesetz.at". Das Amtsgeheimnis müsse abgeschafft werden, so Barth im Ö1-Morgenjournal.

Morgenjournal, 7.11.2013

Josef Barth von der Initiative transparenzgesetz.at im Gespräch mit Hubert Arnim-Ellissen.

"Grundlage für Demokratie"

Der Bürger müsse das Recht auf Auskunft durch Behörden und Politik haben und das auch kostenlos, schnell und effektiv durchsetzen können, fordert Barth im Ö1-Gespräch. Der Datenschutz des einzelnen Bürgers dürfe dadurch nicht angetastet werden, so Barth: "Es gilt der Grundsatz: Gläserner Staat, nicht gläserner Bürger."

Die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung sei notwendig, um dessen willkürliche Auslegung durch die Behörden zu verhindern. Das sei auch der Grund dafür, dass Österreich in dem Ranking hinter Staaten wie Sierra Leone, Serbien, Russland liege. Die Informationsfreiheit sei die andere Seite von Meinungs- und Pressefreiheit und in der Menschenrechtskonvention verankert, es gehe dabei vor allem um Bürgerrechte und eine Grundlage für Demokratie, betont Barth.

Entwurf vorgelegt

Barth verweist darauf, dass die Initiative transparenzgesetz.at gemeinsam mit Verfassungsrechtlern einen Entwurf für eine zentrale Verfassungsbestimmung geschrieben habe, die von Grünen und Neos im Parlament eingebracht worden sei. "Die Regierungsparteien bräuchten dem eigentlich nur noch zuzustimmen."

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