Telekom: Frei- und Schuldspruch für Eccher

Ex-BZÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher ist heute im letzten Akt des BZÖ-Telekom Verfahrens von Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Allerdings wurde Eccher vom Schöffensenat wegen falscher Zeugenaussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Mittagsjournal, 19.11.2013

Keine Geldwäsche, aber Falschaussage

Der ehemalige BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht im Zusammenhang mit den Schmiergeldzahlungen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Für das Gericht war "nicht nachweisbar", dass Eccher von der verbrecherischen Herkunft der Gelder wusste, mit denen er offene Rechnungen aus dem BZÖ-Wahlkampf 2006 bezahlen ließ.

Demgegenüber wurde Eccher wegen seines Auftritts vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss am 14. Februar 2012 schuldig erkannt, wo er die Frage verneint hatte, ob er seinerzeit Wahrnehmungen gemacht hätte, dass der damalige BZÖ-Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer von der Telekom Geld für den Wahlkampf der Orangen organisierte. Der Schöffensenat (Michael Tolstiuk) wertete das als falsche Zeugenaussage und verhängte dafür fünf Monate Haft, die Eccher bedingt nachgesehen wurden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.