Heime: Volksanwälte sehen Fortschritte

Altenheime, Polizeianhaltezentren, Jugendeinrichtungen und Justizanstalten werden seit 1,5 Jahren von der Volksanwaltschaft kontrolliert. Als Teil des "nationalen Präventionsmechanismus" überprüft sie, ob Menschenrechte eingehalten werden. Knapp 600 unangemeldete Besuche haben die Kommissionen bisher absolviert. Immer wieder werden Mängel nach Kritik der Volksanwaltschaft behoben.

Morgenjournal, 5.12.2013

"Die Situation verbessert sich"

Sechs Kommissionen hat die Volksanwaltschaft eingerichtet, und die kontrollieren Einrichtungen in ganz Österreich. Dass sie unangemeldet vor der Tür stehen, habe sich schon herumgesprochen und sei kein Problem, sagt Volksanwalt Günther Kräuter. "Die Kommissionen haben volle Akteneinsicht - sie können von Dienstplänen bis zu Richtlinien alles ganz genau prüfen", so Kräuter. Das Gesamtbild, das sich in den Protokollen wiederfinde, sei eine ausgezeichnete Möglichkeit, generelle Problemfelder auszuloten.

Mehr als 70 Einrichtungen der Jugendwohlfahrt zum Beispiel haben die Kommissionsmitglieder schon kontrolliert und Gespräche mit Betreuern und Jugendlichen geführt. Die Situation bessere sich im Vergleich zu früher, so der Volksanwalt. Es gebe aber immer wieder Einzelfälle, bei denen sofort eingeschritten werden müsse. Es gebe auch strukturelle Probleme, etwa wenn Jugendliche in nicht geeigneten Einrichtungen untergebracht sind.

Rederecht in Landtagen gefordert

Immer wieder kritisiert die Volksanwaltschaft, dass junge Menschen mit Behinderung in Altenheimen betreut werden oder dass es in Wien und in der Steiermark noch immer Netzbetten gibt - in der Psychiatrie und in Alten- und Pflegeheimen. "Es wird hier sicher noch Überzeugungsarbeit erforderlich sein", sagte Kräuter.

"In einigen Einrichtungen konnten wir auch erreichen, dass es mehr Personal gibt oder dass baulich etwas verändert wurde", betonte Kräuter. Damit die Berichte noch ernster genommen werden, fordert die Volksanwaltschaft ein Teilnahme- und Rederecht in den Landtagen. Derzeit ist es nur in Wien, Salzburg und der Steiermark möglich, mit den Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern die Berichte zu diskutieren. Die anderen Länder müssen die Volksanwälte noch überzeugen.

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