Strasser-Prozess: Neuauflage ab 4. März

Der Prozesstermin für das neue Verfahren gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser steht jetzt fest: Das Verfahren wird ab 4. März wieder aufgerollt, bestätigt ein Sprecher des Wiener Straflandesgerichts. Der Oberste Gerichtshof hatte den Schuldspruch aus erster Instanz wegen eines Formalfehlers aufgehoben.

Abendjournal, 5.2.2014

Drei Verhandlungstage anberaumt

"Gesetze gegen Geld", diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Ex Innenminister Ernst Strasser muss Richterin Helene Gnida nun nochmals prüfen. Sie hat vorerst drei Verhandlungstage fixiert, den 4., 6. und 12.März.

Als Zeugen sollen etwa der Leiter der ÖVP-Delegation in Brüssel Othmar Karas und eine ehemalige Assistentin aussagen, bestätigt der Sprecher des Wiener Landesgerichts Andreas Hautz. Auch die beiden britischen Journalisten sollen noch einmal befragt werden.

Einflussnahme auf konkretes Gesetzgebungsverfahren?

Die Kernfrage lautet: Kann man nachweisen, dass Ex Innenminister Ernst Strasser Geld für eine bestimmte Gesetzesänderung in Aussicht gestellt worden ist? Sprecher des Wiener Landesgerichts Andreas Hautz: "Also nicht allgemein bezogen auf die Tätigkeit als Abgeordneter, sondern wirklich auf eine konkrete Amtshandlung, Einflussnahme auf ein konkretes Gesetzgebungsverfahren oder Richtlinienverfahren."

Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch für Strasser aufgehoben, da für ihn der konkrete Zusammenhang zwischen einer Geldforderung und einem bestimmten Amtsgeschäft gefehlt hatte. Doch der Vorsitzende des Richtersenats im Obersten Gerichtshof Eckart Ratz hatte auch die Ansicht vertreten, dass diese Prüfung schnell erledigt sein dürfte. Das Urteil ist für den 12. März vorgesehen.