Sterbehilfe: Strenge Regeln in Österreich

Das belgische Parlament hat gestern die Sterbehilfe für todkranke und schwerst leidende Kinder legalisiert. Das Gesetz sieht keine Altersgrenze vor, die Kinder müssen aber "Urteilsfähigkeit" besitzen, und Eltern und Ärzte müssen dem Schritt zustimmen. Für Erwachsene ist Sterbehilfe in Belgien schon seit 2002 erlaubt, im Großteil Europas ist das nicht so. Auch in Österreich sind die Bestimmungen wesentlich strenger.

Mittagsjournal, 14.2.2014

"Progressive" Benelux

Sterbehilfe hat viele Facetten - menschlich, aber auch rechtlich. Belgien hat mit der Erlaubnis der Sterbehilfe jeden Alters jetzt einen großen Schritt in Europa gesetzt, die Benelux-Länder sind überhaupt progressiv bei dem Thema: Aktive Sterbehilfe durch den Arzt ist dort erlaubt, allerdings nur für erwachsene Patienten beziehungsweise in den Niederlanden auch für Jugendliche ab 12 Jahren. Voraussetzung ist in Benelux: Der Patient oder die Patientin muss eine Krankheit haben, die unweigerlich zum Tod führt, und er oder sie muss bei voller Zurechnungsfähigkeit ausdrücklich erklärt haben, sterben zu wollen.

Schwammige "Straffreiheit"

In der Schweiz ist zwar die aktive Sterbehilfe verboten, also das Töten eines Menschen auf Verlangen. Beihilfe zum Selbstmord, also das Besorgen etwa von tödlichen Medikamenten für einen Patienten, wird in der Schweiz hingenommen, auch wenn sie dort nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wer jemandem beim Selbstmord hilft, wird also nicht bestraft. Es sei denn, er handelt aus "selbstsüchtigen Beweggründen", wie es im Gesetz heißt.

Ähnlich in Deutschland: Aktive Sterbehilfe ist dort verboten, Beihilfe zum Selbstmord bleibt aber straffrei. Wobei der deutsche Ethikrat schwammige Grenzen auch im Gesetz festgestellt hat, der Bundestag bereitet jetzt eine neue Regelung der Sterbehilfe vor.

Diskussion in Österreich

So weit ist man in Österreich noch nicht - beziehungsweise ist man uneins. Die SPÖ will das Sterbehilfe-Verbot entschärfen, die ÖVP demgegenüber das Verbot in die Verfassung bringen. Damit wäre es sozusagen einzementiert. Aktuell ist in Österreich weder aktive Sterbehilfe noch Beihilfe zum Selbstmord erlaubt. Es soll aber bald eine parlamentarische Enquete zu dem Thema geben, um neue Erkenntnisse von Experten einzuholen und zu diskutieren.

Griechen und Polen am strengsten

Europaweit am schärfsten geregelt ist die Sterbehilfe im katholisch geprägten Polen: Dort sind nicht nur alle Formen von Sterbehilfe verboten, sondern auch die Beihilfe zum Selbstmord. Wer gegen diese Regelung verstößt, riskiert mehrjährige Freiheitsstrafen - mit deutlich längerer Dauer als in Österreich, wo eine Haft von sechs Monaten bis zu fünf Jahren droht. Und auch Griechenland mit der einflussreichen orthodoxen Kirche hat ein strenges Verbot der Sterbehilfe, sie gilt dort als Beleidigung Gottes.

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