Grunderwerbssteuer neu: Frage der "Familie"

Der Ministerrat hat heute auch die Reparatur der Grunderwerbssteuer auf den Weg gebracht. Der Verfassungsgerichtshof kippte die Regelung 2012, weil nicht der Marktwert für die Steuerberechnung herangezogen wurde, sondern der viel niedrigere Einheitswert. Daran wird sich aber auch in Zukunft nichts grundlegend ändern - künftig wird der dreifache Einheitswert verwendet. Umstritten war bis zuletzt, was unter den Begriff Familie fällt.

Mittagsjournal, 29.4.2014

Ohne Nichten, Neffen und die Geschwister

Die Grunderwerbssteuer ist immer dann zu bezahlen, wenn jemand ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, erbt oder geschenkt bekommt. Die nötige Reparatur des Gesetz betrifft jenen Teil davon innerhalb der Familie, der ist nämlich steuerlich begünstigt. Wer genau unter "Familie" fällt, das ist im Gegensatz zum Gesetzesentwurf jetzt noch eingeschränkt worden, sagt Finanzstaatsekretär Jochen Danninger (ÖVP): "Künftig werden nur noch die Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kind er, Enkelkinder, Stiefkinder, Wahlkinder und Schwiegerkinder berücksichtigt. Wegfallen tun Nichten, Neffen und die Geschwister."

Keine Verfassungsbedenken

Für alle anderen genannt gilt aber: Sie müssen für Immobilien nur den begünstigten Steuersatz von zwei Prozent zahlen, herangezogen wird dafür der dreifache Einheitswert. Dieser Jahrzehnte alte Einheitswert ist viel niedriger als der Marktwert, zeigt das Beispiel eines burgenländischen Einfamilienhauses: Der Einheitswert für das 240 Quadratmeter große Haus beträgt nur etwas mehr als 28.000 Euro, der Marktwert 420.000. Statt 16.000 Euro Steuer und Gebühren würden in diesem Fall also nur 4.300 Euro fällig. Verfassungsrechtler halten dieses Festhalten an den niedrigen Einheitswerten für bedenklich, der Finanzstaatsekretär nicht: "Wir würden nie etwas beschließen, was offensichtlich verfassungswidrig ist. Es haben uns auch die Notare, die Rechtsanwälte und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder genau diesen Vorschlag gemacht."

Kompromiss "nachgeschärft"

Massive Kritik am Festhalten an den niedrigen Einheitswerten kommt aber auch von Gewerkschaft, Arbeiterkammer und aus Teilen der SPÖ. Von großzügigen Steuergeschenken an einige wenige war da etwa die Rede, oder dass man auf Geld verzichte, das man dringend für die Bildung brauche. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) räumte im Pressefoyer nach dem Ministerrat ein, dass seine Partei eine "Systemänderung" lieber gehabt hätte: Nämlich, generell den Verkehrswert und somit marktorientierte Preise anzulegen. Dies hätte ja nicht unbedingt heißen müssen, dass die Betroffenen tatsächlich mehr zahlen müssten, denn über den Steuersatz könne man ja noch reden, so Faymann. Aber "das war in den Verhandlungen nicht erreichbar", erklärte er, somit habe man einen Kompromiss erzielt und dabei zuletzt noch "nachgeschärft". Und zwar wird der Freibetrag bei Betriebsübergaben doch noch eingeschränkt, das hat etwa die Arbeiterkammer gefordert. Finanzstaatssekretär Jochen Danninger: "Wenn man einen Betrieb verkauft, soll es künftig keinen Freibetrag von 365.000 Euro geben."
Die Reparatur der Grunderwerbssteuer soll - gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes - ab 1. Juni gelten.