Brandstetter will Strafverfahren verkürzen

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat heute seine Reformpläne für die Strafprozessordnung präsentiert, mit der die Verfahrensdauer verkürzt und kleine Strafverfahren ohne Hauptverhandlung abgearbeitet werden sollen.

Morgenjournal, 7.5.2014

Drei Jahre Maximum

Verfahren wie Libro oder Yline, bei denen die Ermittlungen mehr als zehn Jahre gedauert haben, soll es künftig nicht mehr geben. Justizminister Brandstetter will in seinem Reformpaket, das jetzt in Begutachtung geht, ein Zeitlimit von drei Jahren für Ermittlungen einziehen: "Wir müssen unsere Verfahrensdauer in den Griff bekommen. In einigen wenigen Verfahren ist sie einfach unerträglich lang."

Nach drei Jahren Ermittlungen muss der Staatsanwalt künftig bei neuen fällen bei Gericht den Antrag auf weitere Ermittlungen stellen und erklären, warum es länger dauert. Langwierige Rechtshilfeverfahren im Ausland sollen übrigens bei der Dreijahresfrist nicht mitzählen, sagt Brandstetter.

Strafverfügung statt Verfahren möglich

Mit dem Zeitlimit von drei Jahren will der Justizminister auf die Rechnungshofkritik an zu langen Verfahrensdauern und die strengere Judikatur des Menschenrechtsgerichtshofes in diesen Fällen reagieren. Als weiteren Schritt zur Verfahrensverkürzung will Brandstetter das sogenannte Mandatsverfahren wieder einführen. Das heißt, Bezirksrichter und Einzelrichter sollen bei kleineren Delikten, bei denen keine Diversion in Frage kommt, die Causa ohne Gerichtsverhandlung per Strafverfügung erledigen können. Allerdings nur, wenn alle Umstände klar und alle Beteiligten - von Opfer bis Täter - damit einverstanden sind, sagt Brandstetter.

Verdacht oder Beschuldigung?

Ein weiterer Schwerpunkt im Reformpaket ist die gesetzliche Präzisierung, ab wann jemand als Beschuldigter in einem Strafverfahren gilt. Bisher hat oft eine anonyme Anzeige genügt, um zumeist bekanntere Persönlichkeiten als Beschuldigte dastehen zu lassen, oft zu unrecht. Brandstetter: "Für mich ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass wir jetzt eine Unterscheidung treffen zwischen der bloß angezeigten, verdächtigten Person und der wirklich konkret beschuldigten im Strafverfahren. Da gibt es einen Unterschied und da muss man einen Unterschied machen. Es wird in Zukunft nur derjenige Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, gegen den sich der Tatverdacht aufgrund konkreter Ermittlungsergebnisse tatsächlich erhärten hat lassen."

Weiters plant der Justizminister, künftig Privatsachverständige bei Prozessen zuzulassen und die Verteidigungsentschädigung für freigesprochene Angeklagte zu verdoppeln. Die Gesetzesreform soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.