Tierschützerprozess zu Ende: Freispruch

Am Landesgericht Wiener Neustadt ist heute, überraschend schnell, auch der dritte Ableger bei der Neuauflage des Tierschützerprozesses mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der Obmann der veganen Gesellschaft Österreichs, Felix Hnat, musste sich noch einmal wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Abendjournal, 27.5.2014

Letzter Angeklagter freigesprochen

Mit lautem Applaus wurde der dritte Freispruch in diesem umstrittenen Verfahren vom Prozesspublikum begrüßt, Tierschutzaktivist Felix Hnat wird von seiner weinenden Mutter fest umarmt. Er ist erleichtert: "Sechs Jahre nach den Verhaftungen endlich ein zweiter Freispruch – das ist natürlich schon eine große Reise, aber ich bin froh, dass sie jetzt zu Ende zu sein scheint."

Die Staatsanwaltschaft hatte Hnat auf Basis einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vorgeworfen, mit E-Mails die Firma Kleiderbauer durch Androhung einer Anti-Pelz-Kampagne genötigt zu haben. Der Richter sieht das heute aber anders und spricht auch den letzten Angeklagten aus dem Tierschützerverfahren frei.

Anwalt will Schadensersatz

Es seien Kampagnen und Aktionen in den Raum gestellt worden, das seien keine Nötigungen gewesen, sagt der Richter. Die Staatsanwältin nimmt sich drei Tage Bedenkzeit. "Jetzt ist es ein zweites Mal vom Gericht bestätigt worden: Da ist nichts, da war nichts", sagt Hnats Verteidiger Stefan Draxler. "Jetzt geht es dann los mit Schadensersatz, dieser Schaden muss Herrn Hnat entgolten werden."

Auch der Chef des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch, einst selbst auf der Anklagebank und mittlerweile rechtskräftig freigesprochen, hat die Prozessneuauflage verfolgt. Man spüre, dass durch die Prozesse, die insgesamt seit sechs Jahren gelaufen sind, eine Angst bei vielen Aktivisten geblieben sei, sagt Balluch.